WETTBEWERB Die Kartellknacker
In äußerster Not legte der Chef selbst Hand an. Ohne Rücksicht auf sein edles Geschäftsgewand warf er schwungvoll Aktenordner auf Aktenordner aus den weit geöffneten Fenstern seines Büros. Unten im Hof verstaute ein Helfer die heiße Ware auf einem Kleinlaster.
Die hektische Aktivität endete abrupt. Ein hoch gewachsener Mann bahnte sich selbstbewusst den Weg ins Chefzimmer - gegen den Widerstand von Abteilungsleitern und protestierenden Sekretärinnen. Einlass verschaffte ihm ein schlichter Dienstausweis als EU-Beamter und ein Papier der Kommission.
Das Weltunternehmen stehe unter dem Verdacht verbotener Kartellabsprachen, hieß es darin. Pflicht des Beamten sei es, in den Akten des Unternehmens nach näher spezifizierten Belegen für eine Verschwörung gegen die Verbraucher zu fahnden.
Wie selbstverständlich begehrte und erhielt der Eindringling dabei sogar Hilfe vom Überfallenen. Auf Firmenkosten ließ er Fotokopien en masse fertigen, die Jahre später die Schuld der Manager bewiesen und das Unternehmen fast hundert Millionen Mark Strafgeld kosteten.
So schildern Teilnehmer der routinemäßig im Morgengrauen stattfindenden Razzien beispielhaft das Auftreten des Briten Julian Joshua, einer der Leitfiguren der im Behördenjargon als »Kartellknacker« gerühmten Truppe des Wettbewerbskommissars Mario Monti. Joshua und der Deutsche Georg de Bronett gelten als Spürnasen, die sich durch keinen noch so arroganten Konzernlenker abwimmeln lassen und häufig wider Erwarten Beweise für verbotene Absprachen finden.
Die Liste der Weltkonzerne, die solch unerwünschten Frühbesuch erdulden mussten, reicht von den Chemiegiganten Hoechst, Solvay oder Montedison über Großstahlkocher, mittelständische Zement- oder Pappeproduzenten bis hin zu global agierenden Großbanken.
In einem Fall schien der Misserfolg der Aktion gewiss - die Vorstandsbüros waren vor dem Besuch der Truppe sorgfältig gesäubert worden. Doch dann geriet das verrammelte Zimmer eines urlaubenden Vorstandsmitglieds ins Visier der Besucher aus Brüssel. Dort fanden sie detaillierte Absprachen über Preise und Marktanteile - der Raum war beim Großreinemachen schlicht vergessen worden.
Auch die Geschichte von der hochschwangeren Sekretärin, die eilig der Toilette zustrebte, machte die Runde. Unter den Blicken der Fahnder gebar sie schließlich ein aufschlussreiches Aktenbündel.
In den vergangenen, in Brüssel traditionsgemäß ereignislosen Sommerwochen fiel einzig Montis verschwiegene Razziatruppe durch neue Taten auf. Sie behelligte nicht nur distinguierte Banker wegen des Verdachts, die Gebühren beim Devisenumtausch abgesprochen zu haben, forsch ging sie auch empfindsamen Bücherproduzenten auf den Geist.
Beim Börsenverein des Deutschen Buchhandels und in verschiedenen Verlagen suchten Joshuas Leute nach Belegen für einen wettbewerbswidrigen Boykott gegen den österreichischen Preisbrecher Libro, der per Internet Bestseller um bis zu 20 Prozent billiger verkaufen wollte, als es die Preisbindung vorsah.
Buchverbandssprecher Eugen Emmerling reagierte fast reflexartig auf Montis Razzia - wie fast alle vor ihm, die von der Brüsseler Truppe heimgesucht wurden. »Völlig überzogen« sei das Vorgehen der Kommission, »ein Einschüchterungsversuch«, jammerte der Bücherfunktionär. Dabei schwang, wie fast stets nach solchen Einsätzen, wieder die unausgesprochene Frage mit: Dürfen die in Brüssel das überhaupt, ganz ohne richterlichen Durchsuchungsbefehl?
Sie dürfen. Das Grundgesetz der Kartellknacker heißt Verordnung Nr. 17. Die wurde 1962 wirksam und ist das Fundament aller Aktivitäten der EU-Wettbewerbswächter, ob bei Coca-Cola, Boeing oder Airbus.
Diese Verordnung erlaubt nicht nur überraschende Durchsuchungen und die Sicherung von Aktenfunden. Die verdächtigten Unternehmen müssen sogar aktiv an der Aufklärung der ihnen zur Last gelegten Kartellabsprachen mitwirken. Eine Genehmigung durch einen Richter, wie rechtsstaatlich eigentlich geboten und in jedem Mordfall Voraussetzung, ist dazu nicht nötig. Das Gemeinschaftsrecht enthält, verblüffend genug, nicht einmal ein Recht des Verdächtigten, eine Selbstbeschuldigung zu verweigern.
Diese erstaunlichen Möglichkeiten begründet Fahnder Georg de Bronett, gleichzeitig Standard-Kommentator der Verordnung Nr. 17, mit dem ganz eigenen Charakter seiner Lieblingsvorschrift. Anders als nationale Strafverfolger dürfen Monti und seine Helfer nämlich keinen Unternehmensboss vorladen und unter Eid über die Teilnahme an Kartellbesprechungen befragen. Sie dürfen mit keinerlei strafrechtlicher Verfolgung drohen. Folglich sind sie, um EU-Recht durchzusetzen, allein darauf angewiesen, dass Konkurrenten plaudern und sie schriftliche Beweise für geplante Absprachen in den Akten finden.
Der relativen Freiheit des Zugriffs stehen strikte Regeln gegenüber, die die Auswertung der aufgestöberten Dokumente stark beschränken. Die Fahnder dürfen nur mitnehmen, was zum eng umgrenzten Verdachtsfall gehört. Der muss im Durchsuchungsbeschluss des Kommissars detailliert beschrieben sein.
Als die Kartellknacker im Safe eines selbstherrlichen deutschen Vorstandsmitglieds Unterlagen über einen gekauften Doktortitel fanden, war dieses Material für sie selbstverständlich tabu, ebenso wie Pornohefte im abgeschlossenen Schreibtisch eines anderen Firmenlenkers.
Schwerer fiel es Montis »Meute« ("Süddeutsche Zeitung") schon, die Aktenordner eines Unternehmens liegen zu lassen, in denen Preisabreden und Kartellverfahren bis in die letzte Einzelheit dargelegt waren. Pech für die Fahnder: Die gefundenen Belege bezogen sich auf ein völlig anderes Warensegment, als in ihrem Durchsuchungspapier aufgeführt.
Doch die Beamten mochten von ihrem Fang nicht lassen. Sie verzögerten die Durchsuchung und taten alles, um eine Vernichtung des Beweismaterials zu verhindern, bis eine andere, zutreffende Entscheidung ihres Kommissars den Einsatzort erreichte.
Wenn ein Unternehmer sich weigert, Montis Kartellknacker in die Firma zu lassen, muss die nationale Justiz, so das EU-Recht, »unmittelbaren Zwang« anwenden - und zwar sofort, damit keine Zeit bleibt, Beweise zu vernichten.
Der Erfolg der Kartellknacker ist eigentlich erstaunlich. Dass Kartellabsprachen verboten sind, ist den Delinquenten schließlich nur zu gut bekannt. Warum bewahren sie dennoch massenweise Material auf, das sie selbst belastet? Ein Grund ist nach den Erfahrungen der Spürtruppe, dass die Kartellbrüder sich nicht über den Weg trauen. Die Bosse dokumentieren ihre peniblen Abreden über Margen und Preise, wer das günstigste Angebot abgeben und diesmal den Zuschlag erhalten soll, deshalb zur Absicherung gegenüber den Mitgeschworenen häufig schriftlich. Die Angst vor dem Betrug durch die Partner in der nächsten Runde ist offenbar größer als die Furcht vor dem ja keineswegs gewissen Auftauchen der Kartellwächter in ferner Zukunft.
Im Falle des Zementkartells fanden die EU-Beamten sogar ein Protokoll der Worte des Vorsitzenden zu Beginn einer geheimen Versammlung. Die Warnung, von der Zusammenkunft keinerlei schriftliche Berichte zu fertigen, war penibel dokumentiert.
In einer DaimlerChrysler-Niederlassung gab es sogar ein Schriftstück, das belegt, wie sehr sich die unter Verdacht geratenen Autobauer der Fragwürdigkeit ihres Tuns bewusst waren. Man werde ein bestimmtes Rundschreiben erneut an die Händler schicken, hieß es in einem Brief, »auch wenn unsere Rechtsabteilung mit dieser Art von Mitteilungen aufgrund der geltenden (europäischen) Gesetze gar nicht einverstanden ist«.
Daimler, VW und anderen Autoproduzenten werfen die Wettbewerbshüter vor, viele Jahre lang den grenzüberschreitenden Verkauf ihrer Marken zu billigeren Preisen als im Importland verhindert zu haben. Seltsam, auch in VW-Büros fand sich ein Beleg dafür, dass die Händler wussten, was sie taten. Nach der Warnung wegen möglicher Beschwerden bei der Europäischen Kommission hieß es: »Achtung, Entzug der Gruppenfreistellungsverordnung möglich«.
Nach dieser Verordnung ist es den Autoproduzenten erlaubt, ihre Autos ausschließlich über markengebundene Händler zu Festpreisen zu vertreiben. Sie dürfen jedoch auf keinen Fall verhindern, dass ein Käufer das Preisgefälle zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten der Union zum eigenen Vorteil nutzt. Genau das aber hatte VW nach Ansicht der Kommission systematisch getan - um das Preisniveau insgesamt hoch zu halten.
Doch trotz der Brüsseler Drohung kam VW keineswegs zu der Einsicht, deutsche Käufer nicht mehr an einem Schnäppchen in Italien zu hindern. Vielmehr regte der Aktenschreiber im Hinblick auf gegen VW gerichtete Aktivitäten des damaligen Wettbewerbskommissars Karel Van Miert an, »politische Wogen zu glätten«.
Das ist gründlich missraten. VW hat inzwischen ein Bußgeld in Höhe von rund 180 Millionen Mark überweisen müssen, Daimler wartet auf einen Bescheid in mindestens der gleichen Höhe.
WINFRIED DIDZOLEIT