Die Rentenlücke: Andere Länder, andere Sitten - DER SPIEGEL
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Die Rentenlücke Andere Länder, andere Sitten

Schon lange war in Deutschland bekannt, dass das Rentensystem in seiner bisherigen Form nicht zu halten ist. Und auch die Riestersche Reform kann nur ein erster Schritt in Richtung Umstrukturierung sein. In vielen anderen Ländern ist man längst weiter.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

USA:

In den USA steht die Rentenvorsorge auf drei Säulen. Die staatliche Rente - Social Security - ist kaum mehr als eine Grundrente, sie macht rund 40 Prozent des Einkommens amerikanischer Rentner aus. Der Rest stammt aus betrieblicher und privater Vorsorge. Bereits seit 20 Jahren gibt es Stuervergünstigungen für die Betriebspensionen - 401k-Pläne genannt. Bis zu 30.000 Dollar pro Jahr können die Arbeitgeber steuerfrei einzahlen. Die Arbeitnehmer können bei der betrieblichen Vorsorge 10.000 und privat noch einmal bis zu 2000 Dollar steuerfrei fürs Rentenalter sparen.

Ein gravierender Unterschied zum deutschen System ist, dass es in den USA keine Altersgrenze für Berufstätige gibt. So arbeitet dort etwa jeder Dritte im Alter zwischen 65 und 70 Jahren. Wenn die Deutschen, die im Schnitt mit 59 aus dem Berufsleben ausscheiden, im Schnitt ein Jahr später in Rente gingen, würde das die Rentenkassen um 20 Milliarden Mark erleichtern.

Schweiz: Das Schweizer Modell gilt als Vorbild für andere Länder. Auch dort ist die betriebliche Vorsorge ein absolutes Muss. Die gesetzliche Rente, erst 1948 eingeführt, deckt hier in etwa 40 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens ab. Die Arbeitnehmer zahlen zwischen fünf und acht Prozent ihres Bruttogehaltes in betriebseigene oder unabhängige Pensionsfonds sowie Gruppenversicherungen ein. Vier Prozent Jahresrendite sind dabei garantiert. Die Mitte der achtziger Jahre gegründeten Kassen haben inzwischen enorme Kapitalbeträge angehäuft.

Der große Unterschied zwischen der Schweiz und Deutschland liegt darin, dass dort alle ins Rentensystem einzahlen - auch Beamte und Selbständige. Außerdem gibt es keine Beitragsbemessungsgrenze, das heißt: Wer viel verdient, zahlt auch viel ein. Bei der späteren Auszahlung der Rente gibt es allerdings eine Obergrenze. Staatliche Rente und Pensionskassen sollen etwa 60 Prozent des früheren Einkommens der Rentner abdecken. Für den Rest sorgt jeder privat soweit er kann, indem er etwa in ein steuerprivilegiertes Vorsorge-Konto bei einer Bank einzahlt.

Schweden: Von der Idee des Wohlfahrtstaates aus den siebziger und achtziger Jahren ist nicht mehr viel übrig. 1998 beschloss der Reichstag eine weitreichende Reform des Rentensystems. Wie in anderen Ländern auch hatten rückläufige Geburtenraten, sich verkürzende Lebensarbeitszeiten und der Zwang zu sinkenden Staatsausgaben Druck ausgeübt. Im neuen beitragsdefinierten Modell zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer je 9,25 Prozent des Bruttoeinkommens in die Rentenversicherung ein.

16 Prozentpunkte werden dafür verwandt, die heutigen Rentner zu versorgen. Die übrigen 2,5 Prozent werden einem frei gewählten Vermögensverwalter übergeben. Für die Anlage stehen rund 450 Aktien- und Rentenfonds zur Verfügung. Abhängig vom Anlageerfolg des Verwalters erhöht sich dadurch die garantierte Basisrente von 39 Prozent des letzten Lohns. Ein Ruhestand vor dem 61 Lebensjahr ist in Schweden nicht mehr drin.