E.ON-Ruhrgas-Übernahme Vernichtendes Votum der Experten
Bonn/Düsseldorf - Eine Erlaubnis des Zusammenschlusses könne Liberalisierungserfolge auf dem Strom- und Gasmarkt wieder in Gefahr bringen, betonten die Experten der Monopolkommission. Auch eine Genehmigung unter Auflagen komme deshalb "nicht in Betracht". Das Votum der Monopolkommission ist eine Empfehlung an das Bundeswirtschaftsministerium, das das letzte Wort in der Sache hat. Mit einer Entscheidung wird Ende Juni oder Anfang Juli gerechnet.
Den Beeinträchtigungen des Wettbewerbs stünden "keine Gemeinwohlgründe mit hinreichendem Gewicht gegenüber", die eine Sondererlaubnis rechtfertigen könnten, erklärte die Monopolkommission, deren Votum mit einer Gegenstimme fiel. Für eine Ministererlaubnis sprach sich in dem fünfköpfigen Gremium nur der ehemalige ThyssenKrupp-Manager Winfried Haastert aus. E.ON bedauerte die mehrheitliche Ablehnung des Vorhabens. Das Unternehmen sei weiter überzeugt, "dass der Zusammenschluss mit Ruhrgas erhebliche gesamtwirtschaftliche Vorteil bietet und den Wettbewerb im Gasmarkt nicht beeinträchtigt".
E.ON will trotzdem weitere Ruhrgas-Anteile
Trotz des ablehnenden Votums der Wettbewerbsexperten kündigte E.ON am Dienstag an, von der Essener RAG weitere 18,4 Prozent an Ruhrgas zu übernehmen, sollte es aus dem Bundeswirtschaftsministerium grünes Licht geben. Dafür will der Düsseldorfer Konzern 1,9 Milliarden Euro zahlen. Mit den RAG-Anteilen käme E.ON auf insgesamt rund 60 Prozent an Ruhrgas.
Die Monopolkommission erklärte, das Argument beider Firmen, der Zusammenschluss führe zu einer Erhöhung der Sicherheit der deutschen Erdgasversorgung, sei nicht stichhaltig. Ein Zugang zu eigenen Erdgasquellen werde durch die Fusion nicht geschaffen. Die Möglichkeiten, Versorgungsausfällen zu begegnen, würden zudem nicht verbessert. Von E.ON und Ruhrgas behauptete "positive Beschäftigungseffekte" seien zudem "höchst zweifelhaft", hieß es in einer Erklärung der Monopolkommission. Daneben sei eine Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von E.ON und Ruhrgas im Ausland "kein kartellrechtlich hinreichender Grund für die Zulassung einer Fusion durch eine Ministererlaubnis".
Zusammenschluss nicht in Brüssel angemeldet
Auf Kritik der Wettbewerbsexperten stieß auch, dass E.ON und Ruhrgas ihren Zusammenschluss nicht auch bei der Europäischen Kommission angemeldet haben. Nach Ansicht der Monopolkommission hätten die Partner in Brüssel eine Ausnahme vom allgemeinen Kartellverbot beantragen müssen. Solange dies nicht geschehen sei, solle das Wirtschaftsministerium die Prüfung der Ministererlaubnis aussetzen, fordern die Experten. Die E.ON-Aktie verlor bis zum Mittag 1,6 Prozent auf 56,18 Euro.
Im Januar hatte bereits das Bundeskartellamt dem Vorhaben wegen starker Wettbewerbsbedenken eine Absage erteilt. Daraufhin hatte E.ON einen Antrag auf eine Ministererlaubnis gestellt, die das Votum der Wettbewerbshüter aushebeln kann. Nächster Schritt in dem Verfahren ist eine öffentliche Anhörung im Wirtschaftsministerium am 29. Mai. Dort können alle Beteiligten nochmals zu dem Vorhaben Stellung nehmen. Das Wirtschaftsministerium muss über den Fall bis spätestens Ende Juli entscheiden. Beteiligte rechneten aber damit, dass es schon einige Wochen früher zu einem Beschluss kommen wird.
Bundeswirtschaftsminister Werner Müller (parteilos) will nach eigenem Bekunden keinen Einfluss auf die Entscheidung nehmen. Grund ist seine frühere Manager-Tätigkeit in der Strombranche, die einen Interessenkonflikt nahe legen könnten. Deshalb wurde Müllers Staatssekretär Alfred Tacke mit dem Beschluss betraut. Eine Ministererlaubnis wurde in der Geschichte der Bundesrepublik bislang nur sechs Mal erteilt. Die letzte stammt von 1989, als Daimler-Benz unter strengen Auflagen mit dem Luft- und Raumfahrtkonzern Messerschmitt-Bölkow-Blohm (MBB) fusionieren durfte.