Eichels Modell - DER SPIEGEL
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RENTENBESTEUERUNG Eichels Modell

• aus DER SPIEGEL 11/2002
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Die Überlegungen der Bundesregierung zur Reform der Rentenbesteuerung, wie sie das Bundesverfassungsgericht in der vergangenen Woche verlangt hat, sind weiter gediehen als bislang bekannt. Nach einem Modell des Bundesfinanzministeriums würden auch künftig die meisten Rentner von Steuerzahlungen verschont werden. Demzufolge sollen 2005 zunächst 65 Prozent der Rente steuerpflichtig werden. Zugleich bekommen die Rentner zusätzlich zum nicht besteuerten Existenzminimum Anspruch auf einen neuen Freibetrag in Höhe von 3072 Euro, wie er heute schon Beamten zusteht, die ihre Pensionen versteuern müssen. Als Folge bleiben auch künftig Renten bis 1500 Euro bei Alleinstehenden steuerfrei. Doch mindestens eine halbe Million Rentner würde nach Berechnungen des Verbands Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) neue Steuerzahler, weil ihr gesetzliches Altersgeld schon heute höher ausfällt als 1500 Euro. Im Gegenzug für die Steuerpflicht der Renten können Arbeitnehmer 2005 genau 65 Prozent ihrer Vorsorgezahlungen steuerlich abziehen. In den Folgejahren steigt der steuerpflichtige Anteil an den Alterszahlungen, aber auch die Abzugsfähigkeit der Rentenbeiträge um jeweils einen Prozentpunkt. 2040 müssen Renten voll versteuert, Vorsorgeleistungen dürfen komplett abgezogen werden. Im Jahr der Einführung mindert die steuerliche Abzugsfähigkeit der Vorsorgeaufwendungen die staatlichen Einnahmen um rund eine Milliarde Euro. Dieser Fehlbetrag wächst jährlich um rund 500 Millionen Euro. Am Ende der Stufenlösung im Jahr 2040 kostet die volle Steuerbefreiung der Rentenbeiträge also knapp 20 Milliarden Euro. Den Ausfällen stehen aber wachsende Einnahmen aus der Rentenbesteuerung gegenüber. Dennoch bleibt die nachgelagerte Besteuerung für den Staat ein Zuschussgeschäft: In ihrer aktiven Zeit sparen die Arbeitnehmer viel Steuern, wenn sie ihre Vorsorgebeiträge abziehen, weil das Einkommen einem vergleichsweise hohen Steuersatz unterliegt. Rentner zahlen weniger Steuern, weil die Altersbezüge niedriger ausfallen als die Einkommen.

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