Falscher Zeitpunkt - DER SPIEGEL
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VERMÖGENSBILDUNG Falscher Zeitpunkt

Unionspolitiker wollen die Beteiligung der Arbeitnehmer am Betriebsvermögen voranbringen. Doch die Widerstände sind groß.
• aus DER SPIEGEL 1/1983
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Bundesarbeitsminister Norbert Blüm drängte den Kanzler. Noch vor den Wahlen am 6. März müsse die Regierung einen Gesetzentwurf zur Beteiligung der Arbeitnehmer am Produktivvermögen vorlegen. Blüm: »Man kann eine gute Sache auch kaputtreden.«

Doch Helmut Kohl bremste den Eifer seines Ministers. Vor der Wahl könne die Regierung allenfalls unverbindliche Grundsätze zur Vermögensbildung verkünden. Die Vorlage eines Gesetzentwurfs halte er für ausgeschlossen.

»Das ist doch keine Sache, bei der man sich so einfach über das Haar streicht. Da steckt doch der Teufel im Detail«, warnte Kohl den Minister.

Der Kanzler weiß um die leidvollen Erfahrungen der sozialliberalen Koalition. Die war während der letzten 13 Jahre immer an kniffligen Einzelheiten der Vermögensbildung gescheitert.

Auch gewerkschaftlicher Druck trieb die Sozialliberalen nicht voran. Die Deutsche Angestellten-Gewerkschaft (DAG) und die IG Textil hatten eigene Vermögensbildungspläne entwickelt und die Regierung aufgefordert, die Voraussetzungen für eine Beteiligung der Arbeitnehmer am Betriebsvermögen gesetzlich festzulegen. Doch die Sozialliberalen brachten keinen Gesetzentwurf zustande.

Der forsche Norbert Blüm will nun endlich »Butter bei die Fische tun«. Er möchte den Tarifpartnern ermöglichen, neben dem Barlohn für die Arbeitnehmer auch einen Investivlohn zu vereinbaren, der im Unternehmen stehenbleiben soll. Bis jetzt ist dies nur in Einzelabmachungen zwischen Betriebsrat und Unternehmen möglich.

Nach wie vor spricht so gut wie alles für eine Beteiligung der Arbeitnehmer am Unternehmensvermögen.

Einer gerechteren Verteilung über Lohnprozente, das mußten die Gewerkschaften in den Siebzigern erfahren, sind Grenzen gesetzt. Je höher die Lohnabschlüsse, um so weniger bleibt für Investitionen. Einen allzu großen Anteil des Erwirtschafteten für neue Maschinen und Anlagen abzuzweigen kann aber auch nicht im Sinne der Werktätigen sein. Denn diese Ausgaben mehren allein das Vermögen der bisherigen Kapitaleigner. Einen Ausweg bietet nur die Beteiligung der Arbeitnehmer am Produktivvermögen.

»Bei uns werden die Arbeitnehmer Miteigentümer«, schwärmt Blüm bereits, »Mitträger der Wirtschaft.«

Genau das jedoch werden sie wohl kaum, wenn die Pläne von CDU/CSU und FDP Wirklichkeit werden.

Die Freidemokraten, die vor Weihnachten mit einem eigenen Gesetzesvorschlag vorpreschten, geben das wenigstens unumwunden zu. Sie wünschen sich schlicht billigere Kredite für die Unternehmen. Die sollen die Arbeitnehmer spendieren und einen Teil ihres Lohnes als »Mitarbeiterguthaben« für sechs Jahre im Unternehmen zu billigen Zinsen stehenlassen. S.39

Kaum besser ist der Vorschlag der niedersächsischen Wirtschaftsministerin Birgit Breuel (CDU), die den Werktätigen stille Beteiligungen an ihren Betrieben zuschanzen will. Falls der Unternehmer ein Investment in der eigenen Firma verweigere, solle er verpflichtet werden, Geld in einen von unabhängigen Managern verwalteten Investmentfonds einzuzahlen. Der solle die Mittel als stille Beteiligungen bei ausgesuchten Firmen anlegen.

Aber auch die stille Beteiligung, ob direkt im eigenen Unternehmen investiert oder über einen Investmentfonds geleitet, bringt dem Arbeitnehmer kein Miteigentum und keinen Anteil am Wertzuwachs der Unternehmen. Die Werktätigen bleiben schlichte Kreditgeber ohne Mitwirkungsrechte.

Selbst solche stillen Beteiligungen wollen viele mittelständische Unternehmer nicht akzeptieren. Denn ein Arbeitnehmer, der sich an einer Firma beteiligt, kann zumindest Einsicht in die Bücher verlangen.

Bäckermeister Hansheinz Hauser, im Bundestag Vorsitzender des Unions-Mittelstandskreises, spricht für viele: »Wenn ich von etwa 15 Mitarbeitern insgesamt 10 000 Mark Kapital im Jahr erhalte, stärkt das doch die Leistungsfähigkeit meines Betriebes nicht. Dafür soll ich sie dann in meine Bilanzen gucken und mir vielleicht vorhalten lassen, ich führe ein zu teures Auto]«

Eine Vermögensbildungs-Kommission der CDU/CSU unter Vorsitz des niedersächsischen Ministerpräsidenten Ernst Albrecht hat dafür gesorgt, daß Hausers Befürchtungen gegenstandslos sind. Die Unternehmenseigner, so beschloß die Albrecht-Kommission, sollen sich frei entscheiden können, ob sie überhaupt eine Mitbeteiligung ihrer Arbeitnehmer wollen.

»Ohne diese Wahlfreiheit hätte es von uns keine Zustimmung gegeben«, sagt der CSU-Abgeordnete Kurt Faltlhauser.

So sind die Chancen christliberaler Vermögensbildungspläne von vornherein begrenzt. Die meisten Firmeneigentümer scheuen die Mitbestimmung ihrer Arbeitnehmer. Und die meisten Gewerkschaften wollen sich nicht allein mit der Möglichkeit begnügen, daß ihre Klientel mal in die Bücher gucken darf.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) wird zwar in diesem Monat zum ersten Mal in seiner Geschichte die betriebliche Beteiligung von Arbeitnehmern am Produktivvermögen befürworten. Bedingung jedoch: Die Mitarbeiter sollen über die Verwendung des Investivlohns mitbestimmen.

Solche Mitsprache sehen Christ- und Freidemokraten schon als Investitionslenkung an. Noch suspekter erscheinen ihnen die vom DGB und seinem Chef Ernst Breit geforderten Tariffonds. Unabhängige Investmentmanager, die das Geld der Arbeitnehmer nur nach Renditegesichtspunkten anlegen, lehnt der DGB ab. Arbeitgeber und Gewerkschaften sollen nach Branchen gegliederte Tariffonds verwalten und das Geld der Arbeitnehmer gezielt investieren.

Grundsätzlich sind die Gewerkschafter im Augenblick kaum mehr angetan von Blüms Vermögensoffensive als die Arbeitgeber. Gedrängt von ihren Mitgliedern, muß die Arbeitnehmer-Lobby zunächst einmal die Reallöhne sichern, also einen Inflationsausgleich erkämpfen.

Wenn der Produktivitätsfortschritt noch etwas zur Verteilung übriglasse, dann müsse das zur Arbeitszeitverkürzung verwandt werden, so DGB-Vermögensexperte Friedel Hesse. Das schaffe S.40 kurzfristig mehr Arbeitsplätze als Arbeitnehmerbeteiligung am Produktivvermögen.

Große Gewerkschaften wie die IG Metall oder die Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr lehnen die Beteiligung der Arbeitnehmer am Produktivvermögen seit Jahren ab.

IG-Metall-Vorstandsmitglied Hans Preiss: »Hier handelt es sich um nichts anderes als den Versuch, Arbeitern und Angestellten Lohnverzichte schmackhaft zu machen und die gewerkschaftliche Tarifpolitik Scheinlösungen unterzuordnen.«

Anhänger einer Vermögensbildung unter den Gewerkschaftern wie die Spitzen der DAG holten sich in Gesprächen mit der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände eine Abfuhr. Es sei jetzt nicht der rechte Zeitpunkt über Vermögensbildung zu reden, erfuhren die Angestellten-Gewerkschafter. Es gebe nichts zusätzlich zu verteilen.

Unbeeindruckt von der allgemeinen Lustlosigkeit will Finanzminister Gerhard Stoltenberg bald nach den Bundestagswahlen, sofern noch im Amt, einen Gesetzentwurf zur Vermögensbildung vorlegen.

Dadurch sollen steuerliche Hemmnisse für die Beteiligung der Arbeitnehmer am Produktivkapital beseitigt werden; eventuell wird auch das 624-Mark-Gesetz, das jährlich prämienbegünstigte Anlagen von 624 Mark ermöglicht, auf 936 Mark erweitert.

Die Erfolgsaussichten eines solchen Angebotes sieht Stoltenberg realistisch: »Das wird erst nach Jahren wirken.«

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