Google: Gericht sieht keine Notwendigkeit zur Zerschlagung des Werbegeschäfts - DER SPIEGEL
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Onlinewerbebörse AdX Sieg vor US-Gericht – Google muss Werbegeschäft nicht zerschlagen

Das US-Justizministerium hatte Google wegen seiner Onlinewerbebörse verklagt. Die Behörde hat Sorge vor einer zu großen Monopolstellung des Konzerns. Nun hat Google einen wichtigen Erfolg in dem Kartellverfahren eingefahren.
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Foto: Roman Möbius / imago images

In einem Kartellverfahren um das Geschäft mit Onlinewerbung hat Google einen weiteren wichtigen Erfolg ​erzielt. Eine Richterin wies am Mittwoch einen Antrag der Wettbewerbsbehörden auf einen Zwangsverkauf ‌der Anzeigenbörse AdX ab. Diese organisiert Echtzeitauktionen für Werbung. Die Anzeigen werden den Nutzern ausgespielt, sobald sie eine Internetseite aufrufen. Werbetreibende müssen hierfür eine Gebühr von 20 Prozent an AdX zahlen.

Das aktuelle Verfahren geht auf eine Klage ​des US-Justizministeriums und zahlreicher Bundesstaaten aus dem Jahr 2023 zurück. Zwei Jahre später urteilte ⁠die ⁠Richterin, dass Google ein illegales Monopol auf dem Markt für Onlinewerbung und Anzeigenbörsen habe. Der US-Internetkonzern zwinge Werbetreibende, seine Börse AdX zu nutzen. ‌

Seither streiten die Kläger und der Suchmaschinenbetreiber ​über mögliche Änderungen der ‌Geschäftspraktiken. Google zufolge wäre ein Zwangsverkauf von AdX technisch schwierig und würde zu längerfristiger Verunsicherung bei Werbetreibenden führen. Stattdessen bietet das Unternehmen einen leichteren Wechsel zu konkurrierenden Anzeigenbörsen an.

Im April 2025 urteilte Richterin Brinkema, dass Google illegale Monopole  auf Servern besitzt, die Publisher-Anzeigen hosten, sowie auf Werbebörsen, die zwischen Käufern und Verkäufern fungieren. Google habe Publisher unrechtmäßig an seinen Adserver gebunden und sie zur Nutzung von AdX gezwungen, so das Urteil.

Dieses Urteil wurde nun zurückgenommen. Für die ‌US-Behörden ist das aktuelle Urteil ein weiterer Rückschlag bei ihren Bemühungen, die Marktmacht der großen Technologiekonzerne zu begrenzen. Vor etwa ‌einem Jahr konnte die Alphabet-Tochter ​in einem anderen Verfahren ‌den Zwangsverkauf des Internetbrowsers Chrome und des Smartphone-Betriebssystems Android ‌abwenden. ​Die Forderung der US-Kartellbehörde FTC nach einem Zwangsverkauf der Fotoplattform Instagram und des Messengerdienstes WhatsApp durch Meta ​wies ein US-Gericht ebenfalls ⁠ab.

Auch in Brüssel ist das mutmaßliche Monopol von Google immer wieder Thema. Der Konzern soll seine Marktmacht bereits mit Diensten wie Maps und Shopping missbraucht haben. Die EU-Kommission sieht darin einen Verstoß gegen ihr Digitalgesetz Digital Markets Act (DMA) und hat deshalb im Juli eine Strafe in Höhe von 890 Millionen Euro verhängt – eine Analyse dazu lesen Sie hier. 

tmo/Reuters