Hintergrund: Mitbestimmung in Deutschland - DER SPIEGEL
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Hintergrund Mitbestimmung in Deutschland

Die Bundesrepublik leistet sich eines der aufwändigsten Mitbestimmungssysteme überhaupt. Die Entsendung von Arbeitnehmern in die Aufsichtsräte ist entsprechend umstritten.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Kapitalgesellschaften mit mehr als 2000 Beschäftigten fallen unter das Mitbestimmungsgesetz von 1976. Derzeit sind davon rund 760 Unternehmen in Deutschland betroffen. Der Aufsichtsrat in diesen Firmen wird paritätisch aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern gebildet.

Neben der Belegschaft schicken auch die großen DGB-Gewerkschaften Vertreter in die Gremien. So kontrolliert unter anderem Margret Mönig-Raane von der Dienstleistergewerkschaft Ver.di die Deutsche Bank. Ver.di-Chef Frank Bsirske sitzt im Aufsichtrat der Lufthansa. Der IG-Metall-Vorsitzende Jürgen Peters ist Vize-Chef des Aufsichtsrates von Volkswagen.

Zu einem Patt kann es trotz der ausgeglichenen Besetzung nicht geben. Bei Stimmengleichheit gibt die zweite Stimme des Aufsichtsratsvorsitzenden den Ausschlag, der praktisch immer aus den Reihen der Anteilseigner stammt.

In Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern und einem Aufsichtsrat gilt zudem das Betriebsverfassungsgesetz von 1952, wonach den Arbeitnehmern ein Drittel der Aufsichtsratssitze zustehen. Außerdem gibt es hier zu Lande die Montan-Mitbestimmung für Unternehmen der Bergbau- und der Eisen- und Stahlindustrie, die aber als Auslaufmodell gilt.

In jüngster Zeit mehren sich die Forderungen von Arbeitgeberseite, das Mitbestimmungsprinzip den veränderten globalisierten Wirtschaftsbedingungen anzupassen. Die Struktur mache Entscheidungsprozesse aufwändig und schrecke ausländische Investoren ab, lauten die Vorwürfe. Michael Rogowski, Chef des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), sorgte für Unmut als er Mitbestimmung als "Fehler der Geschichte" bezeichnete. BDI und die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) haben eine Kommission eingesetzt, die das Gesetz aus den Siebzigern überarbeiten soll. Ihr Ziel ist ein Optionsmodell.