Jahr 2002: Das ändert sich im Steuerrecht - DER SPIEGEL
Zum Inhalt springen

Jahr 2002 Das ändert sich im Steuerrecht

Mehr Kindergeld, neue Geldscheine, Tabaksteuern für den Kampf gegen Terroristen: Die Deutschen müssen sich 2002 an eine Fülle von Reformen und Reförmchen gewöhnen. SPIEGEL ONLINE stellt in einer Serie vor, was sich in Wirtschaft, Sozial- und Steuerrecht ändert. Teil 1: die Steuern.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

2002 ist wieder ein Wahljahr, und schon die ersten Stufen der Ökosteuer haben den Freundeskreis der rot-grünen Koalition nicht eben vergrößert. Gleichwohl tritt zum 1. Januar die vierte und vorletzte Stufe der "grünen" Steuer in Kraft.

Wie schon in den beiden Vorjahren wird die Steuer um 3,07 Cent (6 Pfennig) pro Liter Benzin angehoben. Beim Strom steigt die Steuer um 0,26 Cent (0,5 Pfennig) je Kilowattstunde. Der Fiskus verlangt dann insgesamt 1,79 Cent pro Kilowattstunde Elektrizität und 62,38 Cent pro Liter Benzin. Für schwefelarmen Dieselkraftstoff liegt der Wert mit 43,97 Cent deutlich niedriger.

Unfallversicherungen verteuert

Auch Raucher müssen sich auf steigende Steuer-Kosten einstellen - aber immerhin können sie sich sagen, dass ihr privates Laster hehren Zielen wie der Bekämpfung des Terrorismus dient. 1,02 Milliarden Euro soll die Erhöhung der Tabak-Steuer einbringen, die 2002 und 2003 um je einen Cent pro Glimmstängel steigt. So nimmt die Bundesregierung das Gros der rund 1,5 Milliarden Euro ein, mit denen sie die Terrorismusbekämpfung finanzieren will. Auch der Feinschnitt für selbst gedrehte Zigaretten wird entsprechend besteuert.

Weitere 510 Millionen Euro sollen die Erhöhung der Steuer auf Schaden- und Unfallversicherungen einbringen. Hier steigt der allgemeine Versicherungssteuersatz von 15 auf 16 Prozent, für Feuerversicherungen von 10 auf 11 Prozent.

Auch viele wichtige Bestandteile der schon 2001 begonnenen Steuerreform werden erst mit dem neuen Jahr gültig. Dazu gehört ein grundlegender Systemwechsel bei der Besteuerung von Einnahmen aus dem Aktienbesitz: Aktionäre müssen künftig nur die Hälfte ihrer Ausschüttungen versteuern, aber im Gegensatz zur bisherigen Regelung mit dem vollen Steuersatz. Dafür entfällt die Verrechnung mit der von der Kapitalgesellschaft gezahlten Körperschaftssteuer. Auch Spekulationsgewinne aus dem Verkauf von Aktien, die kürzer als ein Jahr gehalten wurden, werden nur zur Hälfte besteuert.

Alles neu für Aktionäre

Die Unternehmenssteuer wiederum soll zu Gunsten des Mittelstandes nachgebessert und weiter an internationale Regeln angepasst werden. Für Personengesellschaften etwa wird die Höhe der steuerfreien Investitionsrücklage verzehnfacht: Sie steigt von 50.000 auf 500.000 Euro. Die Steuer fällt nur dann an, wenn die durch Veräußerungsgewinne erzielte Rücklage erst nach zwei Jahren wieder angelegt wird. Bei Gebäuden darf die Behaltefrist vier Jahre betragen.

Dividenden aus dem Streubesitz an Kapitalgesellschaften werden im Interesse der Kommunalfinanzen generell gewerbesteuerpflichtig - auch wenn der Besitzanteil an der Gesellschaft unter zehn Prozent rangiert. Erlöse aus der Veräußerung solcher Beteiligungen werden hingegen steuerlich befreit. Beobachter erwarten deshalb eine Entflechtung von Überkreuz-Beteiligungen in der deutschen Unternehmenslandschaft: Viele Firmen dürften die Chance nutzen, sich von Anteilen zu trennen, die nicht zu ihrem Kerngeschäft gehören.

Durch die Reform der Unternehmenssteuer kommt es in den ersten beiden Jahren zu staatlichen Mehreinnahmen, 2002 zum Beispiel in Höhe von geschätzten 635 Millionen Euro. Diese Summen sollen vor allem den Kommunen zu Gute kommen. Entlastungen für die Wirtschaft bringt die Reform erst 2004 - mit zunächst 225 Millionen Euro.

Bei der Umsatzsteuer will der Fiskus mit neuen Methoden gegen Betrug vorgehen. Immerhin entgehen dem Staat pro Jahr rund 11,25 Milliarden Euro, vor allem durch den organisierten Betrug durch Banden. Deshalb soll der direkte Informationsaustausch und die Zusammenarbeit der Finanzbehörden erleichtert werden. Daneben werden Haftungsregelungen ausgeweitet, um so genannte Karussellgeschäfte mit Vorsteuerbetrug einzudämmen.

Steuerfahnder ohne Anmeldung

Eine wichtige Neuerung: Die Finanzbehörden dürfen künftig auch unangemeldet in den Geschäftsräumen verdächtigter Unternehmen erscheinen und diese prüfen. Firmen, die noch während der Umsatzsteuerprüfung mehr Umsatzsteuer auf ihre eingekauften Produkte zurückbekommen als sie selbst an das Finanzamt für ihre Umsätze zahlen, müssen dazu Sicherheitsleistungen erbringen. Säumige Steuerzahler sollen dagegen stärker zur Rechenschaft gezogen werden.

Und dann gibt es noch eine denkbar kleine Gruppe, die vom Steueränderungsgesetz profitiert: die ausländischen Künstler. Ihre Gagen werden völlig von der Steuer freigestellt, wenn sie unter 250 Euro liegen. Beträgt das Honorar bis 500 Euro, erhebt der Fiskus nur zehn Prozent, bei mehr bis zu 1000 Euro sind es 15 Prozent. Größere Gagen werden zwar - wie bisher üblich - noch mit 25 Prozent besteuert, die der inländische Veranstalter ans Finanzamt abführen muss. Auch dieser Spitzensatz wird aber im Jahr 2003 auf 20 Prozent sinken.