Kartellverfahren: Schlappe für Microsoft - DER SPIEGEL
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Kartellverfahren Schlappe für Microsoft

Microsoft wollte im Kartellprozess Zeit schinden. Eine Richterin machte dem Konzern von Bill Gates jedoch einen Strich durch die Rechnung.
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Washington - "Der Terminplan ist weiterhin in Kraft, und ich erwarte, dass sich die Parteien daran halten", sagte Richterin Colleen Kollar-Kotelly vom Bezirksgericht Washington. Die Anhörung zu den Sanktionen gegen Microsoft wird nach dieser Entscheidung am 11. März beginnen. Microsoft hatte vergeblich vier Monate mehr Zeit verlangt, um Dokumente zu studieren. Beobachter sehen in der Absage der Richterin eine empfindliche Niederlage für das Softwareunternehmen.

Nun laufen nämlich die Anhörungen zu den Sanktionen parallel zu den Anhörungen über die Frage, ob das Gericht einen außergerichtlichen Vergleich zwischen Microsoft, der US-Regierung und neun von 18 klagenden Staaten grundsätzlich genehmigt. Die verbleibenden neun Staaten wollten sich dem Vergleich nicht anschließen, sondern forderten strengere Sanktionen gegen Microsoft.

Nach Einschätzung von Rechtsexperten ist die zeitliche Abfolge bei diesen beiden Anhörungen wichtig. Eine grundsätzliche Genehmigung des Vergleichs durch das Gericht lange vor den Anhörungen zu den Sanktionen würde das Vorgehen der neun Staaten erschweren, die den Vergleich ablehnen. Für diese Staaten wäre es dann sehr viel schwieriger, strenge Sanktionen durchzusetzen.

Microsoft hatte seinen Antrag auf zeitlichen Aufschub der Sanktionsanhörung damit begründet, dass die neun Staaten, mit denen keine Einigung zu Stande kam, das angestrebte Strafmaß nochmals deutlich ausgeweitet hätten. Außerdem habe der Konzern Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung von Dokumenten, die als Beweismittel in dem Verfahren dienen sollen. Die Kartell-Abteilung des US-Justizministeriums selbst hatte 1998 zusammen mit mehreren US-Bundesstaaten das Verfahren gegen Microsoft noch unter der ehemaligen Regierung des demokratischen Präsidenten Bill Clinton eingeleitet. Unter seinem republikanischen Nachfolger George W. Bush hatte die Regierung dann das ursprüngliche Ziel aufgegeben, den Konzern aufspalten zu wollen.

Stattdessen sollten schnell Maßnahmen gegen Microsoft festgelegt und das seit drei Jahren andauernde Verfahren beendet werden. Bei der Klage ging es im Kern um zweierlei: zum einen darum, ob der Windows-Hersteller mit einigen seiner Geschäftspraktiken auf illegale Weise versuche, sein Monopol bei PC-Betriebssystemen zu halten. Zum anderen, ob Microsoft mit der Verknüpfung seines Internet-Browsers mit dem weit verbreiteten Betriebssystem Windows versuche, auch den Browser-Markt zu monopolisieren.

Ende Juni hatte ein Berufungsgericht ein früheres Urteil bestätigt, wonach Microsoft illegal versucht habe, sein Monopol bei PC-Betriebssystemen zu erhalten. Aufgehoben wurde damals aber das Urteil, wonach der Konzern in zwei getrennte Firmen aufgespalten werden sollte. Das Gericht hatte die Entscheidung damit begründet, dass Microsoft nicht versucht habe, den Browser-Markt zu monopolisieren. Diese Frage wurde dennoch an die Vorinstanz zurückverwiesen. Das Bezirksgericht muss nun die Sanktionen gegen Microsoft festlegen.

In dem von Microsoft angestrebten Vergleich will der Konzern Schulen kostenlos mit Software, Trainingseinheiten und Bargeld im Wert von über eine Milliarde Dollar ausstatten. Rechtsanwälte der Gegenseite halten dies jedoch nicht für eine angemessene Strafe für die Vergehen des Konzerns. In der Anhörung vor dem Bezirksgericht geht es jedoch nicht um die konkrete Ausgestaltung des Vergleichs, sondern allein um die Frage, ob ein außergerichtlicher Vergleich überhaupt genehmigt werden soll.