Kinowelt Börsenaufsicht leitet Prüfverfahren ein
Hamburg - Am Montag, den 26 November 2001, erfuhr die Öffentlichkeit, dass das Schicksal des Medienunternehmens Kinowelt AG vermutlich besiegelt ist. Kurz vor der Eröffnung des Börsenhandels, um 8 Uhr 46, veröffentlichte Kinowelt eine Pflichtmitteilung (so genannte Ad hoc) mit der Nachricht, "dass die ABN Amro Bank NV, Amsterdam, ihre Kredite gekündigt hat". Das Unternehmen schrieb in seiner Ad hoc, dass dies vermutlich das Ende bedeute: "Sollte keine kurzfristige Einigung möglich sein, wird Kinowelt voraussichtlich ein Insolvenzverfahren einleiten." Inzwischen hat die ABN Amro Bank einen Insolvenzantrag über das Vermögen der Kinowelt Medien AG gestellt.
Wenn ein Unternehmen Informationen erhält, die den Aktienkurs erheblich beeinflussen könnten, muss es diese per Ad-hoc-Mitteilung veröffentlichen - und zwar "unverzüglich". So steht es in Paragraf 15 des deutschen Wertpapierhandelsgesetzes. Im Fall der Kinowelt-Ad-hoc kann von unverzüglich kaum eine Rede sein. Die Information über die drohende Kreditkündigung sei völlig überraschend am Freitagnachmittag gekommen, sagte der Kinowelt-Vorstandsvorsitzende Michael Kölmel am vergangenen Montag der Nachrichtenagentur Reuters. Wenn die Information über die Kündigung des ABN-Kredits bereits am 23. November vorlag, warum wartete das Unternehmen dann zweieinhalb Tage, bis es die Ad hoc veröffentlichte?
"Dass am Wochenende nicht gehandelt wird, ist mit Sicherheit kein Grund", sagt Andreas W. Tilp von der auf Bank- und Börsenrecht spezialisierten Anwaltskanzlei Tilp & Kälberer. "Meiner Ansicht nach kam die Veröffentlichung am Montag in diesem Fall zu spät." Im Grundsatz, so eine Sprecherin des Bundesaufsichtsamtes für den Wertpapierhandel (BAWe), "sehen wir das so, dass man bei wichtigen Informationen nicht mehr bis nach Börsenschluss warten kann. Es sollte nicht erst Stunden später veröffentlicht werden."
Kündigung war "nicht rechtsgültig"
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Bei Kinowelt sieht man die Sache naturgemäß anders. Jörg Lang, der Leiter der Investor-Relations-Abteilung des Medienunternehmens, bestätigt, dass der Kinowelt-Vorstand bereits am Freitagnachmittag erfahren habe, dass der Großkredit aus Holland gekündigt worden sei. Allerdings habe die Kündigung "nicht in einer rechtsgültigen Form vorgelegen". Die rechtsgültige Kündigung durch die ABN Amro sei erst am Montagmorgen erfolgt, deshalb habe man die Ad hoc auch erst am Montag veröffentlicht. Auf Nachfrage erklärte Lange, "nicht rechtsgültig" bedeute, der Vorstand habe die Kreditabsage am Freitag nicht in schriftlicher Form erhalten. Zu der Frage, auf welchem Weg die Schreckensmeldung den Kinowelt-Vorstand erreichte, will Lange sich nicht äußern: "Das sage ich Ihnen nicht." Überhaupt "sehen wir da überhaupt keine Problematik", so Lange. Ad-hoc-Vorschriften seien nicht verletzt worden.
Das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe) sieht das offenbar nicht so. Wie eine Sprecherin SPIEGEL ONLINE bestätigte, sei wegen der Ad hoc vom 26. November bereits eine Prüfung eingeleitet worden. Das BAWe habe ein schriftliches Auskunftsersuchen an Kinowelt gestellt, weil Kinowelt-Chef Kölmel in dem Reuters-Interview vom 26. November zugegeben habe, dass er bereits am Freitag den 23. November Kenntnis von der Kredit-Kündigung gehabt habe, so eine Sprecherin. Es werde geprüft, ob Paragraf 15 des Wertpapierhandelsgesetzes verletzt worden sei. Kinowelt-Sprecher Jörg Lange bestätigte den Eingang der BAWe-Anfrage.
Das BAWe prüft auch in einem weiteren Fall, ob Kinowelt gegen die Ad-hoc-Regeln verstoßen hat. Am 17. Oktober dieses Jahres hatten mehrere Tageszeitungen berichtet, Kinowelt habe die Vermarktungsrechte an der Kinofilm-Trilogie "Der Herr der Ringe" verloren. Das BAWe prüfe, ob Kinowelt diese Information über eine Ad-hoc-Mitteilung hätte verbreiten müssen.