Penny-Stock-Regeln Triumph der Ameisen
Die Richter seien der Auffassung, dass für eine Beendigung des Aktienhandels so genannter Penny-Stock-Unternehmen "keine genügende Begründung" vorgetragen worden sei, teilte das Oberlandesgericht (OLG) mit. Nach den im Oktober eingeführten Regeln für das Wachstumssegment der Deutschen Börse riskierten Firmen unter anderem einen Ausschluss vom Neuen Markt, wenn ihre Aktien über längere Zeit kontinuierlich unter einem Euro notieren. Ende März hatte die Börse angekündigt, die ersten Billigaktien zum 27. April vom Kurszettel zu streichen.
Zwar könnten die neu eingeführten Beendigungskriterien als Konkretisierung eines Grundes zur außerordentlichen Kündigung eines Vertrags angesehen werden. Dem Gericht zufolge hat die Deutsche Börse aber keine Tatsachen vorgetragen, aus denen der Senat schließen konnte, dass ihr die Fortsetzung eines Listings am Neuen Markt bei Eintritt der umstrittenen Voraussetzungen unzumutbar wäre.
-
1 Min
-
1 Min
-
2 Min
In Justizkreisen war zu hören, die Gründe, die das Gericht zu seinem Beschluss bewogen haben, hätten generelle Gültigkeit. Der Beschluss des Gerichts gilt für Infogenie, E-multi, GFN, NSE, LetsBuyIt und Wizcom. Die Deutsche Börse kündigte unterdessen an, die umstrittene Regelung vorerst ganz auszusetzen.