Plastikgeld Handel beklagt Verluste durch EC-Karten
Berlin/Karlsruhe - Die Zahl der geplatzten Lastschriften steige kontinuierlich an, was bei zahlreichen Händlern Einnahmeausfälle und hohe Bearbeitungskosten verursache, sagte Stefan Schneider, Geschäftsführer des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE), der "Berliner Zeitung".
"Die Ursache dafür sind jedoch nicht Betrugsfälle. Vielmehr sei es meist eine Frage der Liquidität der Kunden, deren Konten nicht gedeckt sind", erklärte Schneider. Beim Lastschrift-Verfahren bestätigt der Kunde die Zahlung mit seiner Unterschrift.
Bundesgerichtshof verhandelt über EC-Kartenbetrug
Zudem verhandelt auch der Bundesgerichtshof ab Dienstag erstmals darüber, wie sicher Geldabheben mit der EC-Karte am Automaten wirklich ist. Das Verfahren ist entscheidend für die künftigen Chancen der Kunden, von ihrer Bank Geld zurück zu bekommen, das unbefugt abgehoben wurde.
Bisher haben die Gerichte mit Verweis auf die Sicherheit der Kartensysteme überwiegend den Banken Recht gegeben. Grundlage dafür waren Sachverständigengutachten, die zumeist der Argumentation der Banken folgten, wonach die Persönliche Identifikationsnummer (PIN) für die Karten weder erraten noch mittels spezieller Geräte errechnet werden kann. Dies wird von Verbraucherschützern angezweifelt. Wann der für Bankenrecht zuständige 11. Zivilsenat sein Urteil verkündet, ist noch unklar. (Az.: XI ZR 210/03).
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Nach der gängigen Rechtsprechung hätte der Bankkunde für eine Erstattung den schwierigen konkreten Nachweis zu erbringen, dass eine unbefugte Auszahlung am Automaten nicht auf die eigene Fahrlässigkeit im Umgang mit seiner PIN oder seiner Karte zurückgeht. Werde mit richtiger PIN unbefugt Geld abgehoben, spreche die Lebenserfahrung für einen fahrlässigen Umgang, lautete die Argumentation. Der Kunde sei deshalb selbst schuld.
Banken in der Nachweispflicht
Sollte der Bundesgerichtshof diese Sichtweise der Gerichte wegen Zweifeln an der Systemsicherheit jedoch nicht mehr zulassen, müssten künftig die Banken ihrem Kunden fahrlässiges Handeln nachweisen. Gegenstand der Verhandlung wird daher auch die Kritik von Verbraucherschützern sein, wonach die EC-Kartensysteme niemals genau überprüft wurden. Die Banken hätten den Gutachtern keinen Einblick in ihre Systeme gewährt, so dass die Gutachten nur auf Angaben der Banken und nicht auf eigenen Erkenntnissen beruhten, kritisiert der Finanzjurist der nordrhein-westfälischen Verbraucherzentrale, Hartmut Strube.
Konkret verhandelt der Senat über die Klage einer Kundin gegen die Stadtsparkasse Duisburg. Die Frau hatte das Institut auf Zahlung von 1022 Euro verklagt, die innerhalb von zwei Tagen unbefugt mit ihrer EC-Karte abgehoben worden waren.
Dabei war stets sofort die richtige PIN eingegeben worden. Das Landgericht Duisburg gab der Bank nach einem für sie günstigen Sachverständigengutachten Recht.