Schrempps Rücktrittstiming: Aktionär verklagt DaimlerChrysler - DER SPIEGEL
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Schrempps Rücktrittstiming Aktionär verklagt DaimlerChrysler

Die Münchener Kanzlei Rotter hat eine Schadensersatzklage gegen den Autokonzern DaimlerChrysler eingereicht. Weil der Rücktritt von Vorstandschefs Schrempp den Anteilseignern angeblich zu spät mitgeteilt wurde, will ein Aktionär vor Gericht Schadensersatz erstreiten.
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München - "Nach uns vorliegenden Informationen stand bereits mindestens fünf Wochen vor der Bekanntgabe des Rücktritts durch DaimlerChrysler der Rücktritt des Vorstandsvorsitzenden Jürgen Schrempp fest", erklärte Klaus Rotter, Partner der Kanzlei heute in einer Pressemitteilung. Diese Insidertatsache sei aber erst am 28. Juli um 10.32 Uhr per Ad-hoc-Meldung veröffentlicht worden. Die Kanzlei klagt für einen namentlich nicht genannten Mandanten.

Nachdem die Börse von Schrempps verfrühtem Abgang Wind bekommen hatten, waren Daimler-Aktien um fast zehn Prozent in die Höhe geschossen. Nach Ansicht des Rechtsanwalts hätten diejenigen Aktionäre, die in den fünf Wochen vor der ad-Hoc-Mitteilung Aktien des Konzerns verkauft haben, einen deutlich höheren Preis für ihre Papiere erzielt, wenn DaimlerChrysler die Insidertatsache sofort nach Bekanntwerden veröffentlicht hätte.

Deshalb könnten Kapitalanleger, die in den Wochen vor dem 28. Juli, 10.31 Uhr, Aktien des Unternehmens verkauft haben, Schadenersatzansprüche gegen DaimlerChrysler   gemäß 37b Abs.1 Nr. 2 Wertpapierhandelsgesetz geltend machen. Eine Daimler-Sprecherin erklärte gegenüber SPIEGEL ONLINE, bisher sei noch kein entsprechender Schriftsatz bei dem Unternehmen eingegangen.

Unabhängig von der jetzt eingereichten zivilrechtlichen Klage ermittelt die Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen des Verdachts auf Insiderhandel mit DaimlerChrysler-Aktien gegen zwei hochrangige Mitarbeiter aus der Zentrale des Autokonzerns und hat bereits Privaträume und Arbeitsplätze durchsuchen lassen.

Die jetzt angestrengte private Klage könnte zum Musterprozess für die neuen Ad-hoc-Pflichten des vierten Finanzmarktförderungsgesetzes und einer neuen Verfahrensregel werden, die erst am 1. November in Kraft tritt. "Wir erhalten somit eine Entscheidung auf höchster Ebene, wie Unternehmen mit Ad-hoc-Tatbeständen umzugehen haben", sagte Rechtsanwalt Klaus Rotter.

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