Selbst bezahlen - DER SPIEGEL
Zum Inhalt springen
Zur Ausgabe
Artikel 26 / 88

WOHNUNGSBAU Selbst bezahlen

Die Steuervorteile bei Modernisierung und Energiespar-Umbauten sollen fallen. CDU und FDP halten gemeinsam dagegen.
• aus DER SPIEGEL 28/1981
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Jahrelang predigten Regierung wie Opposition den Bundesbürgern, Energie zu sparen. Neuerdings gibt es Wichtigeres in Bonn: sparen.

Um die desolate Kassenlage zu bessern, wollen Bonns Sozialdemokraten die Steuervergünstigungen für energieschonende Haus-Umbauten streichen. Wer seinem selbstbewohnten Altbau ein paar wärmedämmende Fenster oder eine Wärmepumpe verpaßt, soll das alles selbst bezahlen.

Auch die Verschönerung betagter Eigenheime, Modernisierung genannt, soll nach dem Wunsch der Sozis nicht mehr vom Staat bezahlt werden. Rolf Böhme, Parlamentarischer Staatssekretär im Finanzministerium: »Das läuft mit Sicherheit aus.«

Ein bißchen wird es noch dauern. 1978 nämlich, als Energiesparen und Modernisierung richtig in Mode kamen, S.72 beschlossen Bonns Parlament und die Länder, die Steuervorteile fünf Jahre lang einzuräumen. Erst am 1. Juli 1983 also läuft der umstrittene Paragraph 82a der Einkommensteuer-Regularien aus, der dem Bund nach SPD-Schätzungen jährlich 700 Millionen Mark Steuern vorenthält.

Bis dahin dürfen die Besitzer von Häusern und Eigentumswohnungen weiterhin zehn Jahre lang jährlich zehn Prozent der Kosten einer Modernisierungs- oder Energiespar-Maßnahme absetzen. Einzige Bedingung: Die Gemäuer dürfen nicht zu neu sein.

Beim Einbau einer Dusche etwa oder Umbauten in der Wohnung muß das Haus spätestens Ende 1960 fertiggebaut worden sein. Kosten, die ausschließlich dem Wärme- oder Lärmschutz dienen, können beim Finanzamt geltend gemacht werden, wenn das Gebäude vor dem 1. Januar 1978 gebaut wurde. Bei technischen Neuerungen wie Wärmepumpen, Solaranlagen und Anlagen zur Rückgewinnung von Wärme ist der Staat noch großzügiger: Auch der Einbau in Neubauten ist steuerbegünstigt.

Der Nachlaß hat besonders für Großverdiener angenehme Folgen. Betuchte Hausbesitzer sparen durch die hohen Steuersätze besonders kräftig. Die Vergünstigungen sind nach oben unbegrenzt; je höher die Kosten, desto größer der Steuervorteil.

Ganz listige Eigentümer haben längst weitere Quellen ausgemacht, aus denen sich ganz legal Staatsgelder schöpfen lassen.

So lassen Aufkäufer in Altbauwohnungen Koch- und Sanitäranschlüsse für eine »unechte« Einliegerwohnung installieren, um bei den erhöhten Abschreibungen des Paragraphen 7 b statt 150 000 Mark wie bei der Einfamilienwohnung 200 000 Mark flott abzuschreiben und überdies die Schuldzinsen absetzen zu können.

Ein zusätzlicher Dreh: Wohlhabende Bürger bilden eine Bauherrengemeinschaft und setzen sowohl erhöhte Werbungskosten als auch die von den Handwerkern berechnete Mehrwertsteuer ab. Liegt die Wohnung schließlich außerdem in einem Städtebauförderungsgebiet, gewährt das Finanzamt noch weitere Steuerbonbons.

Ob der Wust von Staatshilfen nur Gutes tut, ist fraglich. SPD-Mann Böhme sieht in den üppigen Steuervorteilen einen Grund für die Wohnungsnot in den Städten. Gewiefte Aufkäufer treiben durch Luxusmodernisierungen die alteingesessenen Mieter aus ihren Behausungen: Mit staatlicher Hilfe bauen Spekulanten das allerfeinste Intericur in eine angejahrte Wohnung und nehmen manch überflüssige Verschönerungen zum Anlaß, um die Mieten in unerschwingliche Höhen zu treiben. »Ganze Schickeria-Viertel«, schimpft der SPD-Wohnungsexperte Ernst Waltemathe, seien auf diese Weise in den Städten entstanden.

Die Sozis sind inzwischen derart erbost, daß sie die Steuervergünstigungen am liebsten noch vor dem 1. Juli 1983 kappen würden. Statt Steuervorteile, bei denen wegen des Progressionseffekts die gut Verdienenden am besten bedient werden, soll es zukünftig nur noch Zuschüsse geben.

Dagegen steht jedoch eine Koalition aus CDU und FDP, die gemeinsam um die Privilegien ihrer gut verdienenden Kundschaft kämpfen. Für CDU-MdB Heinz Riesenhuber haben Steuervergünstigungen grundsätzlich Vorrang vor Zuschüssen: Sie verursachten weniger Bürokratie.

In schöner Eintracht mit FDP-Wohnungsbaufachmann Hans Gattermann argumentiert Riesenhuber, den Eigenheimern dürften nicht sämtliche steuerlichen Anreize genommen werden, ihre Wohnungen intakt zu halten. Sonst würden zudem jene Hausbesitzer steuerlich bevorzugt, die ihr Eigentum vermieten. Denn: Vermieter können nicht nur Neuinvestitionen, sondern auch sämtliche Reparaturen abschreiben.

Die CDU/FDP-Koalition hat gute Chancen, ihrer Gefolgschaft die Steuervorteile zu erhalten. Auf Drängen der SPD-Fraktion will Bundesfinanzminister Hans Matthöfer die Zuschußprogramme für Modernisierung und Energieeinsparung, nach denen Zuschüsse bis 12 000 Mark je Wohnung gewährt werden, zusammen mit den Ländern fortführen. Die Verhandlungen darüber sollen im November beginnen. Genau wie 1978 könnten die CDU-Länder ihr Ja zum Zuschußprogramm davon abhängig machen, daß Vergünstigungen nach dem Paragraphen 82 a weitergewährt werden.

Eine weiche Lösung, die Ruhe und wenig Veränderung verspricht, würde Wohnungsbauminister Dieter Haack gefallen. Haacks Kompromiß: Um die Zuschußprogramme halbwegs zu retten, sollen die Steuervergünstigungen eingeschränkt werden. Den Steuervorteil möchte Haack von zehn auf fünf Prozent der Kosten drücken. Überdies sollen die steuerbegünstigten Umbauten auf 25 000 Mark begrenzt werden.

In einem sind sich SPD, FDP und die Union immerhin schon heute einig: S.74 Der Einbau von Isolierfenstern soll nicht mehr vom Staat subventioniert werden. Über 90 Prozent der Mittel aus dem Energiesparprogramm wurden seit 1978 für den Kauf wärmedämmender Fenster verwandt. Waltemathe: »Ein gigantisches, preistreibendes Programm für die Glasindustrie«.

Zur Ausgabe
Artikel 26 / 88

Mehr lesen über