Bausparvertrag: OLG stärkt Sparer - DER SPIEGEL
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Sparverträge Oberlandesgericht stärkt Bausparer

Gut verzinste Bausparverträge sind für Geldinstitute in der Niedrigzinsphase eine Belastung. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat jetzt zugunsten einer Klägerin entschieden, deren Vertrag gekündigt worden war.
Bausparkasse Wüstenrot in Ludwigsburg
Bausparkasse Wüstenrot in Ludwigsburg

Bausparkasse Wüstenrot in Ludwigsburg

Foto: Harry_Melchert/ dpa/dpaweb
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Im Streit um die Kündigung gut verzinster Bausparverträge ist die Bausparkasse Wüstenrot abermals vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart unterlegen. Der Senat gab in einem weiteren Verfahren der Sparerin recht, die sich gegen die Kündigung ihrer Verträge zur Wehr setzte, teilte das OLG mit.

Seit vergangenem Jahr sind deutsche Gerichte mit einer Klagewelle gegen die Kündigung von Bausparverträgen beschäftigt, die meisten Verfahren gingen bislang zugunsten der Geldinstitute aus. Viele Vergleiche wurden geschlossen.

In dem aktuellen Fall hatte die Klägerin 1999 zwei Bausparverträge abgeschlossen, die im Juli 2001 zuteilungsreif gewesen wären. Sie nahm aber kein Darlehen in Anspruch, sondern profitierte weiter von dem Zinssatz von 2,5 Prozent - plus einem Bonuszins. Im Januar 2015 kündigte die Bausparkasse die Verträge.

Grundsätzliche Klärung erforderlich

Das Gericht blieb mit seiner Entscheidung bei der Linie, dass sich die Bausparkasse nicht auf eine Vorschrift berufen könne, die Darlehensnehmern nach zehn Jahren ein Kündigungsrecht einräumt.

Es ließ aber die Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zu, da diese Frage einer grundsätzlichen Klärung bedürfe. Wüstenrot hatte bereits angekündigt, in einem anderen Fall Revision vor dem BGH einzulegen (Aktenzeichen 9 U 171/15). Auch in dem neuen Fall behalte man sich Rechtsmittel vor, sagte ein Sprecher.

Aktenzeichen 9 U 230/15

brt/dpa