Mieterrechte BGH bremst Aufschläge bei Nebenkosten
Wasseruhr: Vermieter sollten sich laut BGH bei den Nebenkosten keine Fehler erlauben
Foto: Boris Roessler/ picture-alliance/ dpaKarlsruhe - An Nebenkostenabrechnungen hat sich schon so mancher Streit entzündet. Nun stärkt der Bundesgerichtshof (BGH) die Position der Mieter: Laut einem Urteil vom Dienstag dürfen Vermieter die Vorauszahlung nur dann erhöhen, wenn die bisherige Abrechnung auch inhaltlich korrekt war (Az. VIII ZR 245/11 u.a.).
Mit der Entscheidung änderte der BGH seine bisherige Rechtsprechung. Bislang hatten die Richter eine formal korrekte Abrechnung ausreichen lassen, damit ohne langwierige Streitigkeiten schnell Klarheit über die Höhe der Vorauszahlungen geschaffen werden konnte. "Inzwischen sieht der Senat das anders - und zwar aufgrund der jetzt zu entscheidenden Fälle", sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Ball. Es könne nicht hingenommen werden, "dass eine Vertragspartei aus der Verletzung eigener Vertragspflichten Vorteile zieht".
Mit dem Urteil scheiterte ein Vermieter in letzter Instanz mit dem Versuch, zwei Mietern wegen angeblicher Zahlungsrückstände zu kündigen. Er hatte 2004 aufgrund einer fehlerhaften Betriebskostenabrechnung die Vorauszahlungen erhöht. Die Mieter weigerten sich, die erhöhten Beträge zu bezahlen. Der Vermieter kündigte wegen der Zahlungsrückstände und erhob Räumungsklage - obwohl die Mieter bei einer korrekten Abrechnung genug überwiesen hätten.
"Der Vermieter handelt pflichtwidrig, wenn er eine falsche Abrechnung erstellt", sagte Ball. Die frühere Rechtsprechung könne "im Extremfall dazu führen, dass der Vermieter kündigen kann, weil er eine falsche Abrechnung erstellt hat".