Care Energy: Bundesnetzagentur fordert Bußgeld - DER SPIEGEL
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Stromdiscounter Netzagentur fordert Bußgeld von Care-Energy-Chef

Neuer Ärger für Care Energy: Die Bundesnetzagentur verdonnert Geschäftsführer Martin Kristek zu einem Bußgeld, weil sich eine seiner Firmen nicht ordnungsgemäß registriert habe. Dem Stromdiscounter wird vorgeworfen, sich um die Zahlung der EEG-Umlage zu drücken. Die Firma bestreitet dies.
Werbeplakat mit Care-Energy-Chef Kristek: Bußgeldbescheid von Bundesnetzagentur
Werbeplakat mit Care-Energy-Chef Kristek: Bußgeldbescheid von Bundesnetzagentur

Werbeplakat mit Care-Energy-Chef Kristek: Bußgeldbescheid von Bundesnetzagentur

Foto: OBS/mk-group Holding GmbH
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Hamburg - Genau 42.007 Euro soll Martin Kristek zahlen - binnen zwei Wochen. Die Summe scheint nicht hoch für den Chef einer Unternehmensgruppe, die nach eigenen Angaben mehr als eine Viertelmillion Kunden hat. Doch die Folgen des Bußgelds könnten weit reichen. Denn es stellt das Geschäftsmodell von Care Energy infrage.

Ausgestellt hat den Bußgeldbescheid, der auf den 3. Juni datiert und der SPIEGEL ONLINE vorliegt, die Bundesnetzagentur. Kristek ist Geschäftsführer der mk-group Holding GmbH, diese wiederum ist persönlich haftende Gesellschafterin der mk-power Ihr Energiedienstleister Gmbh, einer Firma, die Kunden in ganz Deutschland mit günstigem Strom beliefert und die mit anderen, ebenfalls von der mk-group kontrollierten Unternehmen unter der Dachmarke Care Energy zusammengefasst ist.

Laut Bundesnetzagentur bietet mk-power mindestens seit dem 20. Januar 2012 den Abschluss von Verträgen zur Energieversorgung an, hat aber die Belieferung von Haushaltskunden bei der Bundesnetzagentur nie angezeigt. Nach Paragraf 5 des Energiewirtschaftgesetzes muss ein Energieversorger dies tun. Die Bundesnetzagentur hatte daraufhin am 22. März ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die mk-power eingeleitet.

Doch das Unternehmen registrierte sich weiterhin nicht. Man sei kein Energieversorger, sondern ein Energiedienstleister, erklärte es in einer Stellungnahme. Man liefere keinen Strom, sondern Nutzenergie in Form von Wärme, Kälte oder Licht.

Care Energy findet Vorgehen der Netzagentur "empörend"

Die Netzagentur erkennt diese Begründung nicht an. Zwar spreche die Care-Energy-Gruppe in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) stets von Nutzenergie. Dies entspreche jedoch "nicht dem eigentlichen Vertragsgegenstand und der gelebten Praxis", heißt es im Bußgeldbescheid. Insgesamt erweckten die AGB den Eindruck, dass die mk-power versuche, "sich ihrer rechtlichen Verpflichtungen als Energielieferantin zu entziehen".

Gemeint ist damit die Zahlung der Umlage für Ökostrom (EEG-Umlage), die die Care-Energy-Gruppe seit vielen Monaten nicht mehr an drei der vier großen Übertragungsnetzbetreiber zahlt. Die Netzbetreiber Amprion, 50 Hertz und Tennet versuchen ihre Forderungen inzwischen einzuklagen. Nach SPIEGEL-ONLINE-Informationen taxieren die Kläger die ausstehenden Posten schon jetzt auf acht bis zehn Millionen Euro.

Der Streit über ausstehende Zahlungen beschäftigte zuletzt am 24. Mai das Landgericht Hamburg. Die Richterin habe zum Ende der Verhandlung "durchblicken lassen, dass sie den Zahlungsanspruch von Amprion für begründet hält", berichtete ein Prozessteilnehmer SPIEGEL ONLINE. Sie habe Care Energy "einen Vergleich über Zahlung der vollen Forderungssumme" angeraten.

Kristek weist alle Vorwürfe zurück. Der Umgang der Bundesnetzagentur mit Care-Energy sei "empörend", teilte er mit. Gegen den Bußgeldbescheid wolle man noch am Montag juristisch vorgehen. "Wir sind korrekt beim zuständigen Bundesamt BfEE als Energiedienstleister gemeldet." Eine Meldung nach Paragraf 5 des Energiewirtschaftsgesetzes sei daher nicht nötig. "Wir werden diese Sichtweise juristisch durch alle Instanzen vertreten." Das Verfahren am Landgericht Hamburg sei "inhaltlich in einem so frühen Stadium", dass eine klare Richtung nicht erkennbar sei.