Cum-Ex-Deals BGH soll Durchsuchung von Steuerkanzlei genehmigen
Bundesgerichtshof in Karlsruhe
Foto: Uli Deck/ dpaDer Bundestag legt sich bei der Aufarbeitung der unter Cum-Ex-Geschäften bekannt gewordenen dubiosen Aktiendeals mit einer renommierten Steuerkanzlei an. Der Untersuchungsausschuss des Bundestages beantragte am Donnerstag in Berlin beim Bundesgerichtshof (BGH) die Durchsuchung von Geschäftsräumen der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer und die Beschlagnahme von Unterlagen.
Zuvor hatte der SPIEGEL am Wochenende über die zwielichtigen Geschäfte berichtet. Den ausführlichen Text finden Sie hier auf SPIEGEL PLUS.
Der Ausschussvorsitzende Hans-Ulrich Krüger (SPD) begründete den nach seinen Worten "ungewöhnlichen Schritt" mit dem Ziel, Beweisbeschlüsse durchzusetzen. Die Kanzlei habe eine dominante Rolle bei den Geschäften gespielt und Unterlagen bisher zurückgehalten. Es gehe um mandatsunabhängige Beweismittel. Krüger nannte den Antrag beim BGH einmalig in der Geschichte der Untersuchungsausschüsse.
Bei den auch "Dividendenstripping" genannten komplizierten Geschäften wurden Aktien mit (cum) und ohne (ex) Ausschüttungsanspruch um den Dividendenstichtag eines Unternehmens rasch zwischen mehreren Beteiligten hin- und hergeschoben. Das führte dazu, dass Steuerbescheinigungen für Kapitalertragsteuern mehrfach ausgestellt wurden, die so aber gar nicht gezahlt wurden. Die Behörden kamen dem erst später auf die Schliche.
Nach mehr als zehn Jahren war das Steuerschlupfloch geschlossen worden, doch die Opposition im Bundestag will die Vorgänge in einem Untersuchungsausschuss aufklären. Der Gesamtschaden wird auf zwölf Milliarden Euro geschätzt. Unter Juristen gehen die Meinungen darüber auseinander, ob es illegale Geschäfte waren.