Bundesregierung drückt bei Musterklage in Diesel-Affäre aufs Tempo - DER SPIEGEL
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Dieselaffäre Regierung drückt bei Musterklage aufs Tempo

Im April ins Kabinett, im November einsatzbereit: In der vergangenen Legislaturperiode hatte es um die Musterfeststellungsklage noch viel Streit gegeben, nun soll alles recht schnell gehen.
Auspuff eines Dieselfahrzeugs
Auspuff eines Dieselfahrzeugs

Auspuff eines Dieselfahrzeugs

Foto: Christoph Schmidt/ dpa
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Die neue Bundesregierung will Verbrauchern im Dieselskandal rasch Sicherheit geben. Ein neues Klageinstrument - die sogenannte Musterfeststellungsklage - soll noch im April dem Kabinett vorgelegt werden, damit es wie im Koalitionsvertrag vorgesehen am 1. November in Kraft treten kann.

Das berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung"  am Freitag unter Berufung auf einen Entwurf aus dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz für das sogenannte Klageregister. Zuvor hatte schon das "Handelsblatt" darüber berichtet .

Die Regierung drückt aufs Tempo, damit das Gesetz auch noch den vielen in der Dieselaffäre geschädigten Kunden helfen kann, deren Ansprüche zum Jahresende verjähren.

Die neue Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hatte vergangene Woche erklärt, Verbraucher sollten "noch in diesem Jahr" die Möglichkeit bekommen, ihre Interessen gegenüber Konzernen besser vor Gericht durchzusetzen. Barley ist als Justizministerin auch zuständig für den Verbraucherschutz.

Schutzklauseln für die Autoindustrie

Verbraucherschützer fordern seit Jahren, dass Verbraucher sich im Streit mit einem Unternehmen zusammentun und vor Gericht Schadensersatz für ein fehlerhaftes Produkt geltend machen können. Der VW-Abgasskandal, der im September 2015 bekannt wurde, verlieh dieser Forderung neuen Nachdruck.

Der vom 16. März datierte Entwurf enthält auch Schutzvorkehrungen, um die Ängste der Autoindustrie zu mildern: Die Unternehmen fürchten, dass die neuen Massenverfahren zu einer Klageindustrie nach amerikanischer Machart führen.

Deshalb soll die Klage nur zulässig sein, wenn sie mindestens zehn Verbrauchern helfen kann und sich zwei Monate nach öffentlicher Bekanntmachung der Klage mindestens 50 Betroffene im Klageregister eingetragen haben.

Klagebefugt sind zudem ausschließlich Verbraucherschutzverbände, die schon heute Unternehmen auf Unterlassung in Anspruch nehmen können. Dazu gehören die Verbraucherzentralen, aber auch Mieterschutzverbände und die Deutsche Umwelthilfe.

ssu