Dieselskandal Kein TÜV ohne Softwareupdate in NRW
In Nordrhein-Westfalen sind die Besitzer zu den vorgeschriebenen Softwareupdates von Dieselfahrzeugen mit manipulierter Motorsteuerung verpflichtet worden. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das bevölkerungsreichste Bundesland entschieden.
Nach dem Dieselskandal hatte das Kraftfahrtbundesamt für mehrere Modelle ein Update der Motorsoftware angeordnet. Die Updates sollen helfen, Fahrverbote für Diesel in Städten zu vermeiden. Die Hersteller haben bereits einen Großteil der manipulierten Software aktualisiert.
Diesen Updates können sich betroffene Autobesitzer in NRW nach der Entscheidung des OVG nun nicht mehr entziehen. Hintergrund waren zwei Eilverfahren von Haltern aus dem Raum Köln und Düsseldorf. In einem Fall hatte sich ein Halter gegen das Update geweigert, weil er die Beweislage nicht zerstören wollte. Der Mann hatte selber eine Zivilklage gegen den Verkäufer seines Fahrzeugs eingereicht. Der andere Autobesitzer führte an, dass sein einzelnes Auto nur geringfügig zur Stickstoffdioxid-Belastung beitragen würde. Beide Argumente ließ das Gericht nicht gelten.
Nach diesen Eilentscheidungen müssen sich die Verwaltungsgerichte in Köln und Düsseldorf noch in einem ausführlichen Klageverfahren mit der Rechtsfrage beschäftigen. Bundesweit sind ähnliche Verfahren nach Auskunft des OVG in Münster anhängig, aber bislang noch nicht entschieden worden.
Umweltministerium nicht von Updates überzeugt
Es bleibt zweifelhaft, ob die Softwarenachrüstungen ausreichen, um Fahrverbote für Diesel in Städten zu vermeiden. Das Umweltministerium plädiert für Verbesserungen der Hardware. Das Umweltbundesamt hatte berechnet, dass die Updates und die erwartbare Erneuerung der Dieselflotte nur an wenigen Orten mit zu schmutziger Luft unmittelbar zur Einhaltung der Grenzwerte führen werden.
Einen ausführlichen Bericht zu den Hardwareupdates lesen Sie hier.