Bei mehreren Nutzern Inhaber eines Ebay-Kontos muss mögliche Steuern zahlen
Ebay-Startseite (Archiv)
Foto: Inga Kjer/ picture alliance / dpaIn dem aktuellen Fall ging es um ein Ehepaar, das über den Ebay-Account des Mannes rund tausend Verkäufe abgewickelt hatte. Als das Finanzamt den Eheleuten Umsatzsteuerbescheide zuschickte, wehrte sich das Paar.
Zunächst mit Erfolg: Die verkauften Waren hätten zum Teil der Frau, zum Teil dem Mann, zum Teil beiden gemeinsam gehört. Damit seien sie jeweils Kleinunternehmer und nicht umsatzsteuerpflichtig, argumentierten die Eheleute.
Vertragspartner ist der Kontoinhaber
In der Folge forderte das Finanzamt nur vom Ehemann als Inhaber des Ebay-Kontos Umsatzsteuer. Dieser klagte erneut, diesmal allerdings ohne Erfolg. Das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied: Umsätze aus Verkäufen über Ebay sind jener Person zuzurechnen, die sich bei der Eröffnung des Kontos einen Nutzernamen hat zuweisen lassen.
Schließlich sei die Person auch dem Käufer gegenüber der Vertragspartner - und damit auch im umsatzsteuerlichen Sinne Leistungserbringer.
Privatverkäufe über Ebay sind bis zu einem Gewinn von 600 Euro pro Jahr steuerfrei. Gewerbliche Händler müssen jedoch Umsatzsteuer zahlen. Liegen die Umsätze dauerhaft unter 17.500 Euro im Jahr, können sich Unternehmer beim Finanzamt als Kleinunternehmer registrieren lassen. Dann sind sie von der Pflicht befreit.
Das Urteil erging bereits im Oktober 2017, wurde aber erst jetzt veröffentlicht.
(Aktenzeichen 1 K 2431/17)