Lidl darf Dubai-Schokolade vorerst weiter verkaufen - DER SPIEGEL
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Gerichtsbeschluss Lidl darf Dubai-Schokolade weiter verkaufen

Der Hype mag vorbei sein, der Streit um den Namen ist es nicht: Die Dubai-Schokolade von Lidl bleibt vorerst im Sortiment, auch wenn sie nicht aus Dubai kommt. Im Fall von Aldi fiel die Entscheidung anders aus.
Dubai-Schokolade von Lidl
Dubai-Schokolade von Lidl

Dubai-Schokolade von Lidl

Foto: XAMAX / picture alliance

Dubai-Schokolade darf bei Lidl auch in Zukunft im Regal stehen. Das Landgericht Frankfurt am Main wies einen Unterlassungsantrag gegen das Unternehmen zurück, der darauf abzielte, dem Discounter den Verkauf des Produkts zu untersagen. Zuerst hatte die »Lebensmittelzeitung« berichtet .

Geklagt hatte der Süßwarenimporteur Andreas Wilmers, der in Dubai hergestellte Schokolade der Marke Fex in Deutschland verkauft. Schokolade mit dem Label »Dubai« müsse auch von dort kommen, bemängelt der Unternehmer. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass Verbraucher in die Irre geführt werden.

Mehr über den Erfolg der Dubai-Schokolade lesen Sie hier .

Wilmers war auch gegen Aldi Süd und Lindt vorgegangen. Lindt benannte sein Produkt kurz darauf in »Dubai Style Chocolade« um. Im Fall von Aldi untersagte das Landgericht Köln dem Discounter per einstweiliger Verfügung, seine Dubai-Schokolade weiterhin anzubieten.

Die Frankfurter Richter entschieden anders. Der Gebrauch des Zusatzes »Dubai« habe sich zu einem Gattungsbegriff gewandelt, schreiben sie in ihrem Beschluss. Kunden würden bei der Lidl-Schokolade demnach nicht zwingend davon ausgehen, dass das Produkt oder seine Bestandteile aus Dubai stammten. Argumentiert wird auch mit der Verpackung der Schokolade und der dort angegebenen Herkunftsbezeichnung: »mit Schokolade, Pistazien und Kadayif aus EU-/Nicht-EU«.

Die Lidl-Schokolade trage eine durchgehend in deutscher Sprache verfasste Aufschrift, so das Gericht. Anders als bei Aldi fehlten Gestaltungsmerkmale, die eine Herkunft aus Dubai nahelegen – dort war etwa die Skyline der Stadt zu sehen. Die Lidl-Werbung weise zudem auf eine »Qualitäts-Eigenmarke« hin, heißt es in dem Beschluss weiter. Auch das wirke dem Eindruck entgegen, das Produkt stamme aus Dubai.

Die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt ist bislang nicht rechtskräftig, Wilmers kann noch Beschwerde dagegen einlegen. Um die Dubai-Schokolade war 2024 ein weltweiter Hype ausgebrochen. Die Nachfrage war so hoch, dass die Süßigkeit sogar illegal über die Grenzen gebracht wurde.

esw/dpa