Mietpreisbremse: So müssen Sie vorgehen - DER SPIEGEL
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Mietpreisbremse In sieben Schritten zur fair bezahlten Wohnung

Die Mietpreisbremse kann wirken, wenn sie richtig genutzt wird. Doch warten Sie nicht darauf, bis die Politik handelt. Nehmen Sie Ihr Schicksal als Mieter selbst in die Hand - und zwar so.
Wohnungsbesichtigung
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Foto: Lukas Schulze/ picture alliance / dpa
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Seit einem Jahr gilt die Mietpreisbremse. Seitdem können die Bundesländer Städte und Gemeinden ausweisen, in denen eine neue, strengere Regel bei der Neuvermietung von Wohnungen gilt. Der Mietpreis soll nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen.

In mehr als 300 Städten und Gemeinden sind diese Regeln inzwischen in Kraft, allein in Bayern sind es 144. Vor allem in Universitäts- und Großstädten machen die Länder von der neuen Möglichkeit Gebrauch.

Die Behörden in den Kommunen sollen sich nach dem Willen des Gesetzgebers aber nicht um die Einhaltung dieser neuen Regeln kümmern (müssen). Vielmehr sollen die Mieter selbst gegen zu hohe Mieten vorgehen, vor Gericht ziehen und das Recht durchsetzen.

Bislang tun sie das praktisch nicht. Das hat diese Woche auch eine aktuelle Studie für den Berliner Mieterverein ergeben. Eine Überprüfung der Immobilienangebote auf dem Berliner Markt zeigte, dass 31 Prozent der Angebote auf den ersten Blick teurer waren, als das Gesetz erlaubt.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat Mieter angesichts der Malaise jetzt zu einem eher unorthodoxen Vorgehen ermutigt. Die Mieter sollten einfach einen Vertrag mit einer überhöhten Miete abschließen und anschließend die zu hohe Miete rügen und gegen den Vermieter vorgehen. Maas schloss auch eine spätere Verschärfung des Gesetzes nicht aus .

Unorthodox, aber potenziell wirksam. Dabei gilt es allerdings einigen Fallstricken auszuweichen.

Da wäre zunächst die Rechtslage: Es ist nämlich erlaubt, trotz bestehender Mietpreisbremse die Miete um mehr als zehn Prozent über den Mietspiegel zu erhöhen , falls eine von drei Ausnahmen gilt:
Die Wohnung ist brandneu, wurde umfassend modernisiert oder der Vormieter hatte bereits mehr gezahlt als die zehn Prozent über Mietspiegel. Dann kann genau diese Miete weiter verlangt werden.

Dann könnten Sie Verstärkung gebrauchen: Wenn Sie jetzt erst planen umzuziehen, schließen sie eine Rechtsschutzversicherung für Mietrecht ab oder treten sie dem lokalen Mieterverein bei. Viele bieten eine kostenlose Prüfung des Mietpreises an.

Die Rechtsschutzversicherung zahlt übrigens nur , wenn Sie den Mietvertrag frühestens drei Monate nach Abschluss des Rechtsschutzes unterzeichnet haben.

Und nun das konkrete Vorgehen, es gliedert sich in sieben Schritte:

1) Prüfen Sie Ihre Finanzlage. Bemühen sie sich nur um Wohnungen, deren (überhöhte) Miete Sie im Zweifel auch eine Weile zahlen könnten.

2) Überzeugen Sie den Vermieter oder seine Hausverwaltung, dass Sie der ruhige und solvente Mieter für die gewünschte schöne Wohnung sind. Unterzeichnen Sie den Vertrag.

3) Stellen Sie sich, wenn möglich, bei den Vormietern vor und erkundigen sie sich nach deren Miete. Hilfreich ist eine Kopie oder ein Handyfoto des Mietvertrags.

4) Ziehen Sie in Ihre Wohnung ein und überprüfen Sie anhand des Mietspiegels (oder mit Ihrem Rechtsbeistand), ob die Miete zu hoch ist.

5) Rügen Sie dann sehr schnell die überhöhte Miete mit einem Einschreiben und verlangen Sie die zu viel gezahlte Miete zurück . Denn aus der Zeit vor der Rüge gibt es kein Geld zurück.

6) Bestreitet der Vermieter die überhöhte Miete, suchen Sie sich endgültig anwaltlichen Beistand und verlangen Sie Einsicht in den Mietvertrag des Vormieters oder die Unterlagen zur Modernisierung.

7) Zahlen Sie die überhöhte Miete ab diesem Zeitpunkt nur noch unter Vorbehalt, aber zahlen Sie weiter. Sollten Sie nämlich kein Recht bekommen, wären Sie sonst mit den Mietzahlungen im Rückstand und riskierten eine fristlose Kündigung.

So gut vorbereitet kann Ihnen nichts passieren - außer dass Sie eine hoffentlich sehr schöne Wohnung und Ihr Recht bekommen.

Zum Autor

Hermann-Josef Tenhagen, Jahrgang 1963, ist Chefredakteur von »Finanztip« und Geschäftsführer der Finanztip Verbraucherinformation GmbH. Der Geldratgeber ist Teil der gemeinnützigen Finanztip Stiftung. »Finanztip«  refinanziert sich über sogenannte Affiliate-Links, nach deren Anklicken »Finanztip« bei entsprechenden Vertragsabschlüssen des Kunden, etwa nach Nutzung eines Vergleichsrechners, Provisionen erhält. Mehr dazu hier .

Tenhagen hat zuvor als Chefredakteur 15 Jahre lang die Zeitschrift »Finanztest« geführt. Nach seinem Studium der Politik und Volkswirtschaft begann er seine journalistische Karriere bei der »taz«. Dort war er jahrelang ehrenamtlicher Aufsichtsrat der Genossenschaft. Auf SPIEGEL.de schreibt Tenhagen wöchentlich über den richtigen Umgang mit dem eigenen Geld.