Teekanne-Verpackung EuGH verbietet falsche Früchtebilder
Teekanne-Tee: Verbraucher nicht in die Irre führen
Foto: Daniel Bockwoldt/ dpaDie Verpackung eines Lebensmittels darf den Verbraucher nicht über die Zutaten in die Irre führen. Das hat der Europäische Gerichtshof am Donnerstag in einem Verfahren um einen Früchtetee des Herstellers Teekanne geurteilt. Der Hersteller dürfe nicht den Eindruck erwecken, dass in einem Lebensmittel eine Zutat vorhanden sei, die tatsächlich fehle, heißt es in dem Urteil.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte Teekanne verklagt , weil sie die Packung des Früchtetees "Felix Himbeer-Vanille Abenteuer" als Werbelüge wertete. Auf ihr sind Bilder von Himbeeren und Vanille zu sehen, dazu finden sich die Angaben "Früchtetee mit natürlichen Aromen", "Früchteteemischung mit natürlichen Aromen - Himbeer-Vanille-Geschmack" und "nur natürliche Zutaten".
Tatsächlich enthält der Früchtetee keine natürlichen Zutaten aus Vanille oder Himbeere oder auch nur aus Vanille oder Himbeere gewonnene Aromen. Nach Ansicht des EuGH reicht es nicht, dass in der Zutatenliste alle Bestandteile richtig genannt werden. Auch die Bebilderung müsse stimmig sein. Sonst sei die Verpackung geeignet, den Käufer über die Eigenschaften des Lebensmittels irrezuführen.
In Deutschland hatten die Verbraucherschützer in erster Instanz recht bekommen, in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf aber verloren. Nun muss der Bundesgerichtshof abschließend entscheiden.
Rechtssache C-195/14