Verbraucher scheitert mit Klage gegen Stromlieferstopp - DER SPIEGEL
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BGH-Urteil Verbraucher scheitert mit Klage gegen Stromlieferstopp

Energiekonzerne dürfen säumigen Kunden auch künftig den Strom abklemmen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Eine entsprechende Klage eines Verbrauchers gegen den Versorger RWE wurde abgewiesen.
Stromnetz: Konzerne dürfen Kunden auch künftig den Strom abstellen
Stromnetz: Konzerne dürfen Kunden auch künftig den Strom abstellen

Stromnetz: Konzerne dürfen Kunden auch künftig den Strom abstellen

Foto: A3528 Armin Weigel/ dpa
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Karlsruhe - Schlechte Nachrichten für Verbraucher, die Gefahr laufen von ihrem Versorger den Strom abgestellt zu bekommen. Konzerne dürfen säumige Kunden auch künftig mit dieser ultima ratio sanktionieren, hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschieden .

Die Richter wiesen die Klage eines RWE-Kunden ab. Der Schreibwarenhändler hatte aus Protest gegen Preiserhöhungen 2008 seine Jahresabrechnung in Höhe von 1.311,98 Euro nicht beglichen. RWE mahnte und stellte den Strom am 20. April 2009 schließlich ab.

Bereits die Vorinstanzen hatten dem Unternehmen Recht gegeben. Der BGH wies die Revision des Kunden jetzt zurück. RWE sei zu der Sperrung berechtigt gewesen, hieß es.

Aktenzeichen: VIII ZR 41/13

ssu/dpa