Finanzpakt Das ändert sich zwischen Bund und Ländern
Klassenzimmer
Foto: Marijan Murat/ dpaDer Bundestag hat am Donnerstag eine umfassende Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern gebilligt. Wenn am Freitag wie erwartet auch noch der Bundesrat zustimmt, ist nach jahrelangen Verhandlungen das größte Reformvorhaben der schwarz-roten Koalition in dieser Legislaturperiode umgesetzt.
Das Gesetzespaket enthält nicht weniger als 13 Änderungen des Grundgesetzes und verändert an zahlreichen Stellen die Beziehungen zwischen Bund und Ländern. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Länder finanzausgleich: Das Verfahren zur Verteilung der Steuereinnahmen wird in seiner jetzigen Form abgeschafft. Bislang fand eine komplizierte Umverteilung zwischen ärmeren und reicheren Bundesländern statt. Sie sorgte immer wieder für Konflikte und sogar Verfassungsklagen sogenannter Geberländer wie Bayern und Hessen.
Ab 2020 erfolgt der Ausgleich im Wesentlichen über die Umsatzsteuer. An dieser erhalten die Länder zusätzliche Anteile in Höhe von 4,02 Milliarden Euro. Davon sind 2,6 Milliarden Euro ein Festbetrag. Hinzu kommen zusätzliche Umsatzsteuerpunkte von 1,42 Milliarden Euro, die jährlich angepasst werden.
Der Anteil einzelner Länder soll grundsätzlich nach der Einwohnerzahl verteilt werden, jedoch modifiziert durch Zu- und Abschläge nach Finanzkraft. Vor allem der Bund greift schwächeren Ländern unter die Arme. Insgesamt zahlt er ab 2020 jährlich 9,751 Milliarden Euro - Tendenz steigend. Dafür erhält er an verschiedenen Stellen mehr Eingriffsrechte.
Der Anteil der in den Finanzausgleich einzubeziehenden kommunalen Steuereinnahmen soll auf 75 Prozent steigen. Die Einwohnerwertungen für die Stadtstaaten Hamburg, Berlin und Bremen bleiben unverändert, ebenfalls die von Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. Bremen und das Saarland erhalten vom Bund ab 2020 jährlich Sanierungshilfen von jeweils 400 Millionen Euro.
Autobahnen: Beim Bund wird eine zentrale Gesellschaft für Autobahnen und Bundesstraßen gegründet. Sie soll ab 2021 Bau, Planung und Betrieb der Autobahnen und zumindest eines Teils der Bundesstraßen bündeln.
Die sogenannte Autobahn-GmbH hatte Sorgen vor einer Privatisierung der Straßen geweckt. Nun wird der Verkauf der Gesellschaft und Autobahnen per Grundgesetz ausgeschlossen. Kritiker warnen jedoch weiterhin vor einer drohenden Privatisierung durch die Hintertür.
Investitionshilfen: Der Bund kann finanzschwachen Kommunen künftig Unterstützung zur Sanierung maroder Schulen gewähren. Aus dem Sondervermögen "Kommunalinvestitionsförderungsfonds" zahlt der Bund den Ländern dazu Finanzhilfen von 3,5 Milliarden Euro. Durch eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes wird das sogenannte Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern in der Bildungsfinanzierung aufgebrochen.
Kontrollen: Bei sogenannten Mischfinanzierungen kann der Bundesrechnungshof künftig prüfen, wie Bundesmittel verwendet werden. Der Bund erhält bei Finanzhilfen an die Länder mehr Steuerungs- und Kontrollrechte.
Steuerverwaltung: Hier sollen die Kompetenzen des Bundes sowie die länderübergreifende Zusammenarbeit der Steuerverwaltungen gestärkt werden.
Stabilitätsrat: Das Gremium zur Überwachung der Haushaltspolitik von Bund und Ländern wird gestärkt. Ab 2020 überwacht er die Einhaltung der Schuldenbremse in allen Ländern, für den Bund gelten ihre Vorschriften bereits seit 2016.
Unterhaltsvorschuss: Bisher bestand ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss nur für Kinder bis zwölf Jahre und maximal 72 Monate lang. Nun wird der Anspruch ausgeweitet: Künftig gilt er für Kinder bis zum 18. Geburtstag und ohne Begrenzung der Leistungsdauer. Für Alleinerziehende und ihre Kinder, die auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen sind, gibt es Sonderregelungen.
Onlineverwaltung: Das Onlineangebot öffentlicher Verwaltungen soll verbessert und erweitert werden. Leistungen sollen über einen Portalverbund zur Verfügung gestellt werden.