Räumung nach Kündigung Bundesgerichtshof stärkt Rechte kranker Mieter
Bundesgerichtshof in Karlsruhe
Foto: Uli Deck/ dpaWenn gekündigte Mieter schwere gesundheitliche Probleme vorbringen, um sich gegen die Räumung zu wehren, müssen Gerichte dies besonders sorgfältig prüfen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Demnach haben sich zuständige Richter genau anzuschauen, welche Folgen der Umzug für Betroffene haben könnte und wie wahrscheinlich es ist, dass diese eintreten.
Konkret ging es um einen Fall aus Sinzheim bei Baden-Baden. Dort will eine junge Familie ihr Haus aus Platzgründen allein bewohnen und hat einem betagten Ehepaar die Wohnung gekündigt. Die Mieter wehren sich. Ihr Argument: Dem 87 Jahre alten Mann, der an einer beginnenden Demenz leide, sei kein Umzug mehr zuzumuten.
Der Vermieter reichte eine Räumungsklage ein. Das Amtsgericht Bühl und das Landgericht Baden-Baden gaben dieser statt. Der BGH hob diese Urteile nun auf. Die Vorinstanzen hätten es versäumt, sich "ein in die Tiefe gehendes eigenständiges Bild" von der Situation der Mieter und den Folgen eines Umzugs zu machen. Gerichte müssten in möglichen Härtefällen aber ausdrücklich abwägen, ob im Einzelfall die Belange der Mieter Vorrang vor denen des Vermieters hätten.
Dies gelte "gerade bei drohenden schwerwiegenden Gesundheitsbeeinträchtigungen oder Lebensgefahr", betonten die höchsten Zivilrichter. Bei fehlender eigener Sachkunde müssten sich die Gerichte "ein genaues und nicht nur an der Oberfläche haftendes Bild davon verschaffen, welche gesundheitlichen Folgen im Einzelnen für den Mieter mit einem Umzug verbunden sind". Dies soll im vorliegenden Fall das Landgericht Baden-Baden nun nachholen.