Verfahren vor dem Verfassungsgericht Eine Erbschaftsteuer, die diesen Namen verdient
Deutschland hat ein Luxusproblem. Seit mehr als 60 Jahren ist unser Land von Kriegen, großen Katastrophen oder schweren Wirtschaftskrisen verschont geblieben. Entsprechend ungehindert kann sich das Geld der Deutschen vermehren. Wir können uns also freuen, dass das Bundesverfassungsgericht am Dienstag mit seinen Beratungen zur Erbschaftsteuer begonnen hat. Denn über diese Steuer lohnt es sich nur zu streiten, wo es auch etwas zu vererben gibt.
In Deutschland sind es zusammen mit Schenkungen schätzungsweise 250 Milliarden Euro pro Jahr, selbst konservativere Annahmen führen noch zu einem Erbschaftsvolumen von mehr als 60 Milliarden Euro. Verschwindend gering hingegen ist die Steuer, die auf diese Erbschaften (und die rechtlich ähnlich gelagerten Schenkungen) entrichtet wird: knapp fünf Milliarden Euro jährlich. Wer sein Geld durch schnöde Arbeit verdienen muss, kann davon nur träumen.
Wenn Vermögen nicht durch Kriege, Wirtschaftskrisen oder andere Katastrophen dezimiert werden und zugleich weitgehend unversteuert an die nächste Generation übergehen, dann werden die Lebenschancen in Deutschland zwangsläufig immer ungleicher verteilt. Dann wird ein Teil der Menschen bereits mit einem Maß an materieller Sicherheit geboren, das sich der andere Teil auch mit noch so harter, hochbesteuerter Arbeit nicht erschaffen kann. Ganz zu schweigen von den dramatischen Folgen für die Dynamik und Innovationskraft einer Gesellschaft, in der das Geld in den immer gleichen Familien und Schichten zirkuliert.
Deutschland braucht deshalb endlich eine Erbschaftsteuer, die diesen Namen verdient. Die vor allem mit weniger Ausnahmeregelungen, Freibeträgen und Schlupflöchern auskommt. Viel eher als durch leistungsfeindliche höhere Spitzensteuersätze bei der Einkommensteuer oder eine umständlich zu erhebende Vermögensteuer lässt sich über eine echte Erbschaftsteuer zielgenau jener anstrengungslose Wohlstand abschöpfen, der Erben in den Schoß fällt.
Und bitte jetzt nicht mit dem Standardargument aller Vulgärliberalen ankommen, wonach die vererbten Vermögen ja aus bereits versteuertem Geld bestehen! Wenn ich bei Aldi Käse kaufe, zahle ich den auch aus meinem versteuerten Einkommen - und Aldi muss auf meinen Einkauf trotzdem noch Mehrwertsteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer abführen. Es gibt also keinen Grund, warum ein Erbe auf die Einkünfte, die ihm aus einem Nachlass zufallen, nicht auch noch einmal Steuern zahlen sollte.
Aber was wird dann aus den Familienunternehmern? Für die gelten bislang besonders großzügige Ausnahmeregeln bei der Erbschaftsteuer, über deren Zulässigkeit die Richter in Karlsruhe nun entscheiden müssen. Hinter diesen Ausnahmen steht die im Prinzip richtige Überlegung, wonach eine zu hohe Erbschaftsteuer Investitionen ins Unternehmen verhindert und deshalb Arbeitsplätze kostet.
Hier gilt: Die Dosis macht das Gift. Eine vernünftige Erbschaftsteuer könnte zum Beispiel zehn Prozent auf alle Vermögenswerte betragen. Ein Unternehmer, der über eine Generation hinweg diesen Betrag nicht erwirtschaften kann, sollte dringend jemand Fähigeren ans Ruder seiner Firma lassen.