Vor Verhandlung des Verfassungsgerichts Wirtschaftsministerin Reiche sieht »ungute Neiddebatte« in Diskussion über Erbschaftsteuer
Wirtschaftsministerin Reiche
Foto: Andreas Gora / ddpBetriebsvermögen kann in Deutschland oft teilweise oder gar komplett steuerfrei vererbt werden. Pläne, das zu ändern, hat Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche nun zurückgewiesen. Der hohe Anteil von Familienunternehmen in Deutschland sei ein wesentlicher Erfolgsfaktor, sagte die CDU-Politikerin in Berlin. Betriebsgebundenes Vermögen dürfe daher nicht so stark besteuert werden, dass der Betrieb aufgegeben wird.
Reiche: Betriebsgebundenes und freies Vermögen unterscheiden
Reiche kritisierte, dass in der aktuellen Debatte über die Erbschaftsteuer häufig nicht zwischen betriebsgebundenem Vermögen und freiem Kapital unterschieden werde. Das führe zu einer »unguten Neiddebatte«, welche die Gesellschaft spalte »in jene, die abhängig beschäftigt sind, und jene, die ein finanzielles Risiko tragen«. Unternehmer müssten gefördert und Unternehmensvererbungen dürften nicht »gegen den ausschließlich kapitalgebundenen Erbschaftsteuerfall« ausgespielt werden.
Reiches Äußerungen erfolgen zu einem politisch heiklen Zeitpunkt. Kommende Woche verhandelt das Bundesverfassungsgericht über zwei Klagen zur Erbschaftsteuer. Zum einen geht es um die Frage, inwieweit Betriebsvermögen davon verschont werden darf. Mit der anderen Klage will Bayern eine noch stärkere Regionalisierung der Erbschaftsteuer erreichen, die Bundesländer sollen Steuersätze und Freibeträge selbst anpassen können.
Mit Blick auf die Vorteile von Firmenerben gegenüber anderen Erben sagte Reiche: Sie hoffe, dass das Bundesverfassungsgericht die Bedeutung von Familienunternehmen »auch in einem möglichen Urteil bedenkt«.
Man kann es auch anders sehen, auch innerhalb von CDU und CSU. Mit Stefan Nacke, dem Vorsitzenden der Arbeitnehmergruppe innerhalb der Unionsfraktion, hat sich kürzlich ein prominenter Unionspolitiker für eine höhere Erbschaftsteuer ausgeprochen. »Die Leistung des Erblassers ist nicht die Leistung des Erben«, heißt es in dem zusammen mit Friedrich von Schönfeld verfassten Papier, über das zunächst die »Süddeutsche Zeitung« berichtete. »Leistung muss sich mehr lohnen als Erben.«
Nacke und Schönfeld schreiben auch: »Eine Reform muss Familien schützen und die Fortführung von Unternehmen ermöglichen.« Der Einwand, eine höhere Erbschaftsteuer treibe Familienunternehmen zwangsläufig in den Ruin, »greift jedoch zu kurz«. Zahlungsfristen und Belastung müssten »so bemessen sein, dass Familieneigentümer die Unternehmen fortführen können«. Zu schützen sei allerdings »die Fortführung des Betriebs, nicht die steuerfreie Erbschaft seiner Erben«.