Kleinbeträge bei Hartz-IV-Rückforderungen Verwaltungskosten sind dreimal so hoch wie die Einnahmen
Eingang eines Jobcenters in Schwerin
Foto: Daniel Bockwoldt / dpaWenn Jobcenter rückblickend betrachtet zu viel Arbeitslosengeld II überwiesen haben, müssen sie von Hartz-IV-Empfängern auch Kleinbeträge zurückfordern. Doch diese Regelung verursacht deutlich höhere Verwaltungskosten, als sie dem Staat Einnahmen bringt. Das belegen laut "Süddeutscher Zeitung" Zahlen der Bundesagentur für Arbeit. Demnach forderten die Jobcenter 2018 insgesamt 18 Millionen Euro an Kleinbeträgen bis 50 Euro zurück. Das habe aber Verwaltungskosten von 60 Millionen Euro verursacht. Erschwerend komme hinzu, dass die tatsächlichen Einnahmen sogar noch unter den Forderungen gelegen haben dürften, berichtet die Zeitung.
Bundesagentur-Chef Detlef Scheele sprach sich deshalb in der "SZ" für eine Änderung aus. "Wir wünschen uns seit Jahren die Einführung einer Bagatellgrenze", sagte er. "Der jetzige Aufwand für Erstattung und Aufhebung von kleinen Beträgen steht in keinem Verhältnis zum Ertrag."
So soll laut "SZ" auch 2016 der Verwaltungsaufwand höher als die Forderungen gewesen sein. Damals standen demnach Forderungen von zwölf Millionen Euro Verwaltungskosten von rund 26,2 Millionen Euro gegenüber.
Die aktuellen Zahlen hat der CDU-Bundestagsabgeordnete Kai Whittaker von der Bundesagentur angefordert. Auch er sprach sich gegenüber der "SZ" dafür aus, die Rückforderung von Kleinbeträgen zu überdenken. "Hartz IV verwaltet sich selbst und verliert sich in Kleinigkeiten", sagte Whittaker. "Dann geht es wirklich nicht mehr um die Menschen, sondern um die Bürokratie."
Das Missverhältnis zeigt sich laut "SZ" umso stärker bei Kleinstbeträgen. 2018 summierten sich demnach Forderungen von bis zu 20 Euro auf 4,6 Millionen Euro und verursachten einen fast neunmal so hohen Verwaltungsaufwand von 40,6 Millionen Euro.
Die Anregung, eine sogenannte Bagatellgrenze einzuführen, kam bereits 2014 auf. Dies war damals Teil eines Vorschlagspakets der Bundesagentur zur Vereinfachung von Hartz-IV-Regelungen. Schon damals hieß es, die Kosten seien oft ein Vielfaches höher als die Forderung selbst.
Derzeit sind die Jobcenter dazu angehalten, bereits ausstehende Minibeträge zu erfassen. Bei Beträgen bis sieben Euro stehe es im Ermessen des Jobcenters, ob ein Erstattungsbescheid verschickt wird, schreibt die "SZ". Für Ausstände zwischen sieben und 36 Euro müssen Erstattungsbescheide verschickt werden und auch Mahnungen, ab 36 Euro werden "Vollstreckungsmaßnahmen" eingeleitet.