Hartz IV: Weniger Sanktionen verhängt - DER SPIEGEL
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Hartz IV Weniger Sanktionen gegen Hilfe-Empfänger

Die Bundesagentur für Arbeit bestraft immer weniger Hartz-IV-Empfänger, weil sie Regeln für den Hilfebezug verletzen. Bessere Technik und wirksame Bußen helfen.
Wartende im Jobcenter
Wartende im Jobcenter

Wartende im Jobcenter

Foto: Jan Woitas/ picture alliance / dpa
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Nicht zum vereinbarten Termin erschienen, angebotene Arbeit abgelehnt oder eine Fortbildung verweigert und sofort müssen Hartz-IV-Empfänger mit empfindlichen Sanktionen rechnen. Das Vorgehen der Bundesagentur für Arbeit (BA) zeigt Wirkung. Die Zahl der Strafen, die den Hilfeempfängern aufgebrummt wurden, ist gesunken. Im Januar und Februar wurden rund 151 600 Strafen verhängt und damit 13,6 Prozent weniger als im gleichen Zeitraum des Vorjahres, teilte die BA mit.

Vor allem der Februar machte den BA-Mitarbeitern Freude: Die Zahl der Sanktionen ging von 90 700 im Februar 2014 auf knapp 77 400 in diesem Jahr zurück - so wenige gab es in einem Februar noch nie.

Nicht nur der absolute Anteil der Sanktionen nimmt ab, auch der relative Anteil der bestraften Hilfeempfänger schrumpft. Seit 2012 sinkt die Sanktionsquote bezogen auf alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach BA-Angaben im Jahresschnitt stetig. Zuvor war sie regelmäßig angestiegen.

Ein Plus der Jobcenter: Ihr Erinnerungsservice alarmiert Hartz-IV-Empfänger per Kurznachricht auf dem Handy, dass sie einen Termin haben. Das senkt die Zahl der Bezieher von Arbeitslosengeld II, die Beratungsgespräche verpassen und aus diesem Grund mit Sanktionen bestraft werden. Sie könnten so auch schneller absagen, wenn sie nicht können, sagte ein BA-Sprecher. Zudem wiesen die Jobcenter inzwischen stärker auf die Folgen solcher Versäumnisse hin.

Im Schnitt behalten die Jobcenter bei Sanktionen 108 Euro ein, die einem Hartz-IV-Empfänger sonst zugestanden hätten. Insgesamt gaben die Center vergangenes Jahr so 170 Millionen Euro weniger für die 4,3 Millionen Menschen in Deutschland aus, die Hartz-IV-Leistungen beziehen.

Erscheinen die Hilfeempfänger nicht zum vereinbarten Termin beim Jobcenter, können ihnen zehn Prozent vom Regelbedarf abgezogen werden. Lehnen sie eine angebotene Arbeit ab oder weigern sie sich, einen Fort- oder Weiterbildungskurs zu besuchen, kann das Arbeitslosengeld II zunächst um 30 Prozent gekürzt werden.

kig/dpa