Ärzte, Apotheker, Krankenhäuser Zehntausende Betrugsfälle im Gesundheitssystem
Medikamentenschrank in einer Apotheke: 53.000 Betrugsfälle im Gesundheitswesen
Foto: dapdBerlin - Das Gesundheitssystem ist anfällig für Betrug: Gleich in 53.000 Fällen sollen Ärzte, Apotheker, Krankenhäuser oder andere Geschäftspartner versucht haben, die gesetzlichen Krankenkassen zu betrügen - vor allem bei der Abrechnung. Das berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" unter Berufung auf einen unveröffentlichten Bericht des Spitzenverbands der Krankenkassen an das Bundesgesundheitsministerium. In etwa 2600 Fällen ermittelte demnach die Staatsanwaltschaft.
Die Krankenkassen haben der "FAZ" zufolge Schadensersatzforderungen von insgesamt 41 Millionen Euro durchgesetzt. Das Bundeskriminalamt teilte nach Angaben der Zeitung mit, dass die Zahl der in der polizeilichen Kriminalstatistik registrierten Fälle von Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen im Jahr 2011 gegenüber dem Vorjahr um 25 Prozent auf 2876 gesunken sei.
Gernot Kiefer aus dem Vorstand des Kassenverbands sagte der "FAZ": "Fehlverhalten von niedergelassenen Ärzte ist kein Massenphänomen, aber leider sind das auch keine zu vernachlässigenden Einzelfälle." Wo ungerechtfertigt Vorteile gewährt oder verlangt würden, "dürfen wir nicht einfach wegschauen, das sind wir unseren Versicherten schuldig", fügte er hinzu.
Minister Bahr will Ermittlungen gegen korrupte Ärzte ermöglichen
Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) will jetzt gegen Ärzte im Fall von Korruption und Bestechung juristische Schritte ermöglichen. Ermittlungen müssten stattfinden können, sagte Bahr am Donnerstagabend beim Neujahrsempfang der deutschen Ärzteschaft in Berlin. Ärzte dürften nicht dem Wohl eines bestimmten Unternehmens verpflichtet sein. Selbst wenn es nur wenige Fälle von Korruption seien, sei dies doch Anlass, dagegen etwas zu tun. Die Prüfung möglicher neuer Regeln brauche aber noch Zeit.
Der Bundesgerichtshof hatte vor einem halben Jahr entschieden, dass Korruption niedergelassener Ärzte nach geltendem Recht nicht strafbar ist. Durch die Annahme von Zuwendungen etwa für die Verordnung bestimmter Arznei- oder Hilfsmittel sind Mediziner also nicht wegen Bestechlichkeit strafbar. Der Ruf, hier eine Gesetzeslücke zu schließen, war zuletzt lauter geworden. Staatsanwälte und Kassenermittler hatten von einer Bandbreite von Fällen in dem Bereich berichtet.
Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU), dringt auf eine baldige Gesetzesverschärfung. "Noch in diesem Monat muss etwas passieren, sonst wird es schwierig, strengere Gesetze noch in dieser Legislaturperiode umzusetzen", sagte Zöller den Zeitungen der WAZ-Gruppe. Korrupten Medizinern müsse die Zulassung entzogen werden können. Verstöße sollten künftig als Straftat gelten und Gegenstand von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sein können.