Prozess in Karlsruhe Euro-Gegner werfen Regierung Rechtsbrüche vor
CSU-Politiker Peter Gauweiler: Er klagt vor dem Verfassungsgericht
Foto: dapdKarlsruhe - Darf Deutschland den Griechen und anderen Euro-Staaten helfen? Über diese Frage wird seit Dienstag vor dem Bundesverfassungsgericht gestritten. Zum Prozessauftakt warfen die Kläger der Bundesregierung schwere Verstöße gegen das Grundgesetz und EU-Recht vor.
Mit dem Rettungspaket für Griechenland und dem Euro-Rettungsschirm seien Fundamentalnormen der europäischen Währungsverfassung verletzt worden, sagte der Freiburger Verfassungsrechtler Dietrich Murswiek, der den CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler vor Gericht vertritt. Gauweiler hat gegen den Europäischen Stabilitätmechanismus (ESM) und dessen Vorläufer EFSF geklagt. Weiterhin wird vor Gericht die Klage von fünf Rechts- und Ökonomieprofessoren gegen die deutsche Beteiligung an der Griechenland-Hilfe verhandelt.
Gauweiler sieht in den Hilfen für hochverschuldete Euro-Länder einen Verstoß gegen das sogenannte Bail-out-Verbot im EU-Vertrag. Diese Klausel untersagt es den EU-Staaten, wechselseitig für ihre Schulden aufzukommen.
Zudem wird laut Murswiek bei der Bekämpfung der Euro-Krise auch das Verbot der Staatsfinanzierung durch die Zentralbank verletzt. Die Europäische Zentralbank (EZB) kauft seit Mai 2010 Staatsanleihen der kriselnden Euro-Staaten auf, weil sich sonst nicht ausreichend Käufer auf dem Markt finden. Das Programm läuft zwar offiziell noch. Seit Mitte März dieses Jahres hat die EZB aber keine neuen Staatspapiere mehr angekauft.
Keine demokratische Legitimation
Auch das Grundgesetz sei verletzt worden, sagte Gauweilers Rechtsvertreter. So habe das deutsche Gesetz zum Euro-Rettungsschirm gar keine demokratische Legitimation. Der Bundestag habe es in einer Zwangssituation beschlossen, in der er zu einer freien Entscheidung nicht mehr in der Lage gewesen sei.
Das Gesetz zum Euro-Rettungsschirm sieht vor, dass Deutschland mit maximal 147,6 Milliarden Euro haften könnte - und zwar mit Bürgschaften für Notkredite des Euro-Krisenfonds EFSF der ab 2013 durch den ESM abgelöst werden soll. Nach dem Gesetz zum ersten Hilfspaket für Griechenland vom Mai 2010 übernimmt Deutschland überdies Bürgschaften für Kredite der bundeseigenen Förderbank KfW an Griechenland in Höhe von 22,4 Milliarden Euro.
Schäuble verteidigt die Hilfszahlungen
In Wirklichkeit hätten mit dem Rettungsschirm doch nur die Risiken einiger Großbanken aufgefangen werden sollen, sagte Murswiek am Dienstag. Nach Aussage der Politiker sei es um die Rettung des Euro gegangen. "Den Euro zu retten, indem man die Fundamentalnormen der Währungsverfassung zerstört, das ist so, als wolle man einen Wasserschaden beheben indem man das Haus in die Luft sprengt", sagte Murswiek.
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble verteidigte die Finanzhilfen für Griechenland und andere notleidende Euro-Staaten. "Eine gemeinsame Währung kommt nicht ohne Solidarität der Mitglieder aus", sagte Schäuble.
Der CDU-Politiker begründete die deutsche Zustimmung zu Griechenland-Hilfen und Rettungsfonds mit den unabsehbaren Folgen, die der Staatsbankrott eines Euro-Landes hätte. Angesichts einer drohenden Zahlungsunfähigkeit habe sich den europäischen Regierungen die Frage gestellt, "ob es verantwortbar ist, die Belastbarkeit der Märkte in dieser Situation zu testen".
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, betonte, es gehe in dem Verfahren um verfassungsrechtliche Fragen. "Über die Zukunft Europas und die richtige ökonomische Strategie zur Bewältigung der Staatsschuldenkrise wird dagegen in Karlsruhe nicht verhandelt", sagte Voßkuhle. "Das ist Aufgabe der Politik und nicht der Rechtsprechung." Ein Urteil in dem Prozess wird im Herbst erwartet.