Reiche Hansestadt Hamburger erben bundesweit am meisten
Blick über die Binnenalster auf den Jungfernstieg: Hamburger erben am meisten
Foto: A3754 Sebastian Widmann/ dpaHamburg - Wird geerbt, spüren nicht nur die Empfänger Zuwachs auf ihrem Konto. Auch das Bundesland, in dem die Erben leben, profitiert davon: Die 16 deutschen Bundesländer haben im Jahr 2010 rund 4,4 Milliarden Euro eingenommen. Das berichtet das "Handelsblatt" am Freitag.
Durchschnittlich bedeutet das 54 Euro Erbschaftsteuer pro Kopf. Die würde anfallen, wenn ein Kind beispielsweise 463.000 Euro in Bargeld oder Wertpapieren von seinen Eltern erbt. Allerdings schwanken die Einnahmen von Bundesland zu Bundesland erheblich: So fallen laut der Zeitung in Hamburg, wo zwei Prozent der Deutschen leben, rund sechs Prozent des gesamten Erbschaftsteueraufkommens der Bundesrepublik an. Damit zahlten die Hamburger im Jahr 2010 im Schnitt 153 Euro an das Finanzamt der Hansestadt .
Grund für das hohe Steueraufkommen seien sehr große Erbschaften, die auf Familienunternehmen und teure Immobilien zurückgehen, schreibt die Zeitung. Die Steuer wird allerdings in dem Bundesland fällig, wo der Erbe lebt, nicht der Erblasser. Offenbar siedeln sich aber Nachkommen häufig in derselben Region an - vor allem, wenn Familienunternehmen im Spiel sind.
Auf Platz zwei und drei der Länder mit den reichsten Erben lagen im vergangenen Jahr Baden-Württemberg (79 Euro pro Kopf) und Bayern (75 Euro pro Kopf). Am wenigsten wird in Ostdeutschland geerbt - nur knapp drei Prozent des gesamtdeutschen Erbschaftsteueraufkommens wurde in den neuen Bundesländern eingenommen. So nahm Sachsen-Anhalt mit vier Euro pro Einwohner am wenigsten Erbschaftsteuer ein, in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen und Thüringen lag der Betrag durchschnittlich zwischen fünf und sieben Euro.
Ostdeutsche Bundesländer profitieren dennoch von den Erbschaftsteuern der anderen, da die Einnahmen in den Länderfinanzausgleich einfließen. Die einzahlenden Länder Bayern, Baden-Württemberg und Hessen drohen, vor dem gegen den Finanzausgleich zu klagen.