Sparerfreibetrag: Schutz vor Überbesteuerung - DER SPIEGEL
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Sparerfreibetrag Schutz vor Überbesteuerung

Jeder Sparer kann derzeit bis zu 1421 Euro Kapitalerträge pro Jahr erzielen, ohne dass er darauf Steuern zahlen muss. Da die Inflation ohnehin an den Zinsen nagt, sehen Experten den Freibetrag als Schutz gegen Überbesteuerung.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Den Sparer-Freibetrag gibt es schon seit 1975, damals noch Grundsparförderung genannt. Mit einer Obergrenze für steuerfreie Zinsen und Kapitaleinkünfte sollten vor allem Kleinsparer entlastet, die Geldwertminderung ausgeglichen und Überbesteuerung verhindert werden.

Denn eine solche Steuer belastet vor allem dann, wenn Zinsen nach Steuerabzug nicht einmal mehr die Preissteigerung ausgleichen. Beispiel: Ein Sparer hat 10.000 Euro auf seinem Sparbuch und erhält dafür bei einer Verzinsung von 2,5 Prozent am Jahresende 250 Euro Zinsen. Sollte diese Summe besteuert werden, reicht sie möglicherweise nicht einmal mehr aus, um die jährliche Preissteigerung zu kompensieren.

1421 Euro Kapitalerträge pro Sparer steuerfrei

2004 wurde der Sparer-Freibetrag für Alleinstehende von 1550 auf 1370 Euro gesenkt, bei zusammen veranlagten Ehegatten von 3100 auf 2740 Euro. Daneben kann von Kapitaleinnahmen der Werbungskosten-Pauschbetrag (51 Euro für Alleinstehende) abgezogen werden. Am Ende bleiben daher Kapitaleinnahmen von Ledigen bis 1421 Euro jährlich unbesteuert. Der Freibetrag steht auch Kindern zu.

Die meisten Verbraucher nutzen den Sparer-Freibetrag gar nicht aus. Denn bei einem Zinssatz von 2,5 Prozent bringt selbst ein Kapitalvermögen von 50.000 Euro derzeit nur 1250 Euro Zinsen pro Jahr ein, bliebe also bei derzeit gültigen Freibeträgen noch steuerfrei.

Der Freibetrag gilt für alle Arten von Kapitalerträgen. Sparer müssen zu Beginn des Jahres bei ihrer Bank eine Freistellungsbescheinigung ausfüllen, damit anfallende Zinsen nicht sofort besteuert werden. Hat die Bank die Steuer bereits an das Finanzamt gezahlt und wurde der Freistellungsbetrag noch nicht ausgenutzt, kann der Betrag zurück gefordert werden.