Steuern So funktioniert das Erben
1. Stellen Sie fest, wie viel Erbe Ihnen zusteht:
Die gesetzliche Erbfolge greift, wenn kein Testament vorhanden ist. Außerdem hat sie großen Einfluss auf die Entscheidung, wenn Verwandte mit einem Testament unzufrieden sind und ihren Pflichtteil einklagen wollen.
Die Grundregel bei der gesetzlichen Erbfolge: Verwandte 2. Grades erben nur, wenn keine Verwandte 1. Grades vorhanden sind; Verwandte 3. Grades erben nur, wenn keine Verwandte 2. Grades vorhanden sind etc. Wer in welchem Grad wie viel erbt, ist nach komplizierten Stammes- und Linienregeln festgelegt.
2. Bestimmen Sie den Wert des Erbes:
Barvermögen werden derzeit zu 100 Prozent besteuert,
Immobilien in der Regel zu 60 Prozent ihres Marktwerts,
Firmenvermögen unterliegen noch üppigeren, allerdings auch komplizierteren Befreiungsregeln - weshalb manche Steuertrick-Profis zur GmbH-Gründung fürs Erbe raten.
Im Klartext: Wenn Sie eine Million Euro Barvermögen erben, müssen Sie die gesamte Million versteuern. Wenn Sie eine Immobilie im Wert von einer Million Euro erben, müssen Sie nur für einen Wert von 600.000 Euro Erbschaftsteuer zahlen.
Diese Ungleichbehandlung hat das Verfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Bis Ende 2008 muss der Gesetzgeber nun die Besteuerung vereinheitlichen (oder zumindest den Unterschied nicht so willkürlich festlegen wie bisher).
3. Bestimmen Sie, wie viel Freibetrag Sie haben:
Ihr Erbschaftsteuer-Freibetrag
| Verwandtschaftsgrad | Persönlicher Freibetrag (bei Schenkungen und Todesfällen) | Versorgungsfreibetrag (zusätzlich zum persönlichen Freibetrag, nur Ehegatten und Kinder, nur bei Todesfällen) |
|---|---|---|
| Ehegatte | 307.000 Euro | 256.000 Euro |
| Kinder und Kinder verstorbener Kinder | 205.000 Euro | bis 5 Jahre: 52.000 Euro |
| 5 bis 10 Jahre: 41.000 Euro | ||
| 10 bis 15 J.: 30.700 Euro | ||
| 15 bis 20 J.: 20.500 Euro | ||
| 20 bis 27 J.: 10.300 Euro | ||
| Enkel, Urenkel (in jedem Fall); Eltern, Großeltern (nur im Todesfall) | 51.200 Euro | - |
| Eltern, Großeltern (bei Schenkungen), Geschwister (-kinder), Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene/r Ehegatte(n) |
10.300 Euro | - |
| alle übrigen Erben | 5200 Euro | - |
4. Ziehen Sie diesen Freibetrag vom Wert des Erbes ab. Die folgende Tabelle zeigt Ihnen, wie viel Steuer Sie auf Ihr Erbe zahlen müssen:
Ihr Erbschaftsteuer-Satz
| Wert des steuer- | pflichtigen Erbes* | Steuersatz für Ehegatten, Kinder/Stiefkinder, Enkel, Urenkel (in jedem Fall); Eltern, Großeltern (nur im Todesfall) | ... für Eltern, Großeltern (bei Schenkungen), Geschwister | (-kinder), Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene/r Ehegatte(n) | ...für alle übrigen Erben |
|---|---|---|---|---|---|
| bis inkl. 52.000 Euro | 7% | 12% | 17% | ||
| bis inkl. 256.000 Euro | 11% | 17% | 23% | ||
| bis inkl. 512.000 Euro | 15% | 22% | 29% | ||
| bis inkl. 5,113 Mio. Euro | 19% | 27% | 35% | ||
| bis inkl. 12,783 Mio. Euro | 23% | 32% | 41% | ||
| bis inkl. 25,565 Mio. Euro | 27% | 37% | 47% | ||
| mehr als 25,565 Mio. Euro | 30% | 40% | 50% |
...und so funktioniert die Rechnung in Musterfällen:
Musterrechnung: Ein 30-Jähriger erbt von letzten Elternteil 150.000 Euro in bar und ein Haus im Wert von 500.000 Euro
| bisher: Anrechnung von 60 Prozent des Immobilienwerts | mögliche künftige Regelung: 100% Immobilienwert | |
|---|---|---|
| geerbte Immobilie | 500.000 Euro | 500.000 Euro |
| - Steuervorteil für Immobilien | - 200.000 Euro | ± 0 Euro |
| + geerbtes Barvermögen (zu 100% zu versteuern) | + 150.000 Euro | + 150.000 Euro |
| - Freibetrag für Kind | - 205.000 Euro | - 205.000 Euro |
| = zu versteuernder Betrag | = 245.000 Euro | = 445.000 Euro |
| Erbschaftsteuersatz für Kind | 11% | 15% |
| = zu zahlende Steuer | = 26.950 Euro | = 66.750 Euro |
| mögl. Mehrbelastung | 39.800 Euro |
Den drastischen Unterschied zwischen der Vererbung von Geld-, Grund- und Kapitalvermögen illustriert auch nebenstehende Modellrechnung.
Ob man Aktien, ein Haus oder eine Firma im Wert von sechs Millionen Euro vererbt, das macht bei der Erbschaftsteuer nach der bisher üblichen Regelung einen enormen Unterschied: Die Steuersätze liegen zwischen 17,6 und 6,3 Prozent - der Unterschied macht eine beträchliche Summe aus. Bei Kapitalvermögen (= der vererbten Firma) wird in diesem Beispiel nicht einmal die Hälfte des Wertes von sechs Millionen Euro zur Besteuerung herangezogen.