VW Wulff und Wiedeking mit Urteil zufrieden
Stuttgart/Hannover Für Volkswagen gilt auch nach dem Urteil "business as usual". Schon auf der letzten VW-Hauptversammlung sei keine Entscheidung aufgrund der Besonderheiten des VW-Gesetzes getroffen worden, erklärte ein Sprecher der niedersächsischen Landesregierung. Vor diesem Hintergrund bleibe die Kontinuität bei Volkswagen auch nach dem Urteil gewahrt.
Das entscheidende Ziel sieht Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) ohnehin gesichert, seit Porsche ein Aktienpaket von mehr als 30 Prozent zusammengekauft hat. Gemeinsam mit dem Land verfügen damit zwei Großaktionäre über einen Stimmenanteil von mehr als 50 Prozent. "Gegen Eigentümer mit mehr als 50 Prozent kann man nicht spekulieren", sagte Wulff in Hannover.
Niedersachsen halte an seiner Kapitalbeteiligung an Volkswagen fest, betonte Wulff. Die Landesregierung verfolgt das Ziel, "dass VW ein erfolgreiches Unternehmen mit einer hohen Anzahl verkaufter Produkte und zufriedenen Mitarbeitern mit sicheren Arbeitsplätzen, insbesondere an den niedersächsischen Produktionsstandorten, ist", sagte der CDU-Politiker. "Dies will die Landesregierung gemeinsam mit dem anderen Großaktionär Porsche erreichen." Die Entwicklung des Unternehmens sei in den zurückliegenden Jahren positiv gewesen, meinte Wulff zudem.
Auch Porsche-Vorstandschef Wendelin Wiedeking zeigte sich mit dem Urteil zufrieden: "Mit einem Stimmrechtsanteil von knapp über 30 Prozent an Volkswagen sind wir natürlich sehr daran interessiert, unsere Stimmrechte auch voll ausüben zu können", sagte er.
Porsche akzeptiere, dass Niedersachsen entsprechend seines Aktienanteils angemessen im VW-Aufsichtsrat vertreten sei. Die beiden Porsche-Vertreter in dem Kontrollgremium, Wiedeking und Finanzvorstand Holger Härter, "würden es begrüßen, wenn der niedersächsische Ministerpräsident Christian Wulff und sein Kollege, Wirtschaftsminister Walter Hirche, weiterhin dem Aufsichtsrat des Wolfsburger Automobilherstellers angehören würden". Damit wäre die notwendige Kontinuität in der vertrauensvollen Zusammenarbeit sichergestellt, erklärte der Stuttgarter Autobauer, der größter Einzelaktionär bei VW ist.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hatte zuvor das Volkswagen-Gesetz für ungültig erklärt. Es verstoße gegen EU-Regelungen zum freien Kapitalverkehr, teilte das Gericht mit. Der EuGH gab damit einer Klage der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland statt. Das VW-Gesetz wurde 1960 zum Schutz vor feindlichen Übernahmen erlassen und sicherte dem Land Niedersachsen bisher erheblichen Einfluss auf den Autohersteller.
Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs war erwartet worden. Experten rechnen nun mit einer Übernahme des größten europäischen Autokonzerns Volkswagen durch den sehr viel kleineren Sportwagenhersteller Porsche.
mik/AP/ddp