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RENTENREFORM Wenn's mies wird

Rechtzeitig zu den im September beginnenden Haushalts-Beratungen hat Bundesarbeitsminister Walter Arendt einen Gesetzentwurf für eine umfassende Rentenreform vorgelegt. Anlaufkosten: drei Milliarden Mark.
• aus DER SPIEGEL 34/1971
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Mit einer großzügigen Altenhilfe will Bonns Arbeitsminister Walter Arendt seinem Kanzler Reformprofil geben. Auf 288 Schreibmaschinenseiten und in zehn ausführlichen Tabellen haben Denker und Rechner des früheren Bergarbeiterführers eine umfassende Rentenreform entwickelt, die Westdeutschlands Werktätige früher zu Pensionären machen. Selbständige und Hausfrauen zu Rentenempfängern aufwerten soll.

Berufstätige Frauen werden nach Arendts Hilfsplänen für doppelte Lasten bei der Kindererziehung und der Arbeit in Büros oder Fabriken entschädigt, geschiedene Frauen zu Rententeilhabern ihrer Ex-Ehemänner ernannt. Schließlich soll das Einkommen der Kleinrentner aufgebessert werden.

Sozialreformer Arendt, der in seiner knapp zweijährigen Amtszeit bereits den Kriegsopfern dynamische Staatsrenten verschafft, die Rentner von den Beiträgen zur Krankenversicherung befreit, allen Angestellten zum Arbeitgeberanteil an den Krankenkassenbeiträgen verholfen und für die Unfallopfer angemessenere Renten durchgesetzt hat, kann bei seiner auf das Wahljahr 1973 programmierten Rentenreform aus dem vollen schöpfen. Anders als seine durch die Finanznot des Bundes gelähmten Ressortkollegen kann der Arbeitsminister auf stattliche Reserven der gesetzlichen Rentenversicherung zurückgreifen.

Ausgelöst durch die enormen Einkommensteigerungen der letzten Jahre und begünstigt durch die inflationäre Entwicklung, werden sich in den Rentenkassen nach jüngsten, allerdings erst überschlägigen Berechnungen der Bonner Experten bis 1985 Überschüsse von 150 bis 160 Milliarden Mark anhäufen -- 20 bis 30 Milliarden mehr, als selbst Optimisten bisher veranschlagt haben.

Für sein fünfteiliges Rentenreformwerk hat Arendt als Anlaufkosten im Wahljahr 1973 rund drei Milliarden Mark einkalkuliert. Die meisten Kosten erfordert die Einführung der flexiblen Altersgrenze. Mit 2,5 Milliarden aus der Rentenkasse sollen von 1973 an rund 150 000 Beschäftigte, die mindestens 35 Jahre lang geklebt haben, statt erst mit 65 schon mit 63 Jahren ihre Arbeitsplätze verlassen können. Die veranschlagte Summe wird freilich nur fällig, wenn alle Berechtigten vorzeitig Werkzeug oder Bleistift aus der Hand legen würden. Setzten sich jedoch 1973 nur 70 Prozent der 63- bis 65jährigen vorzeitig zur Ruhe, würde sich die Starthilfe von 2,5 auf 1,7 Milliarden ermäßigen.

Ministerialdirigent Hartmut Hensen, Chefmathematiker im Bonner Arbeitsministerium, will freilich von solchen Retuschen nichts wissen: »Wieviel Leute früher aufhören, ist weniger von der persönlichen Entscheidung als von der Konjunktur abhängig. Wenn"s mies wird, sorgen schon die Arbeitgeber dafür. daß sie zuerst die älteren Arbeitnehmer loswerden.«

Mit 360 Millionen Mark gedenkt Arendt sein Hilfsprogramm für jene knapp 360 000 Minderbemittelten zu dotieren, die zwar 35 und mehr Jahre geklebt haben, wegen ihres geringen Verdienstes jedoch nur Minimalrenten beziehen. Ihnen sollen von 1973 an zwei Drittel der Durchschnittsrente garantiert werden.

Um die Rentenkasse nicht übermäßig zu strapazieren, steckten Arendts Sozialplaner bei der dritten Spendenaktion gehörig zurück. Wollten sie ursprünglich allen Großmüttern und Müttern, die derzeit Rente beziehen, durch nachträgliche Anrechnung eines sogenannten Babyjahres für die Pflege und Erziehung jedes Kindes die Bezüge aufbessern, so beschränken sie sich in ihrem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf auf jene Frauen, die 1973 erstmals Rente kassieren.

Dank dieser Operation kostet 1973 das Babyjahr nur 36,5 Millionen anstatt 800 Millionen Mark. Teuer wird es erst später: 113,5 Millionen 1974, 206 Millionen 1975 und 793 Millionen Mark 1985. Die Maximalbelastung werde -- so die Begründung des Gesetzentwurfes -- »erst etwa im Jahre 2030 eintreten«.

Billiger kommt die Rentenversicherung der von Arendt und seinem Justizkollegen Gerhard Jahn geplante Versorgungsausgleich zwischen geschiedenen Ehegatten. Danach sollen die im Laufe einer Ehe erworbenen Rentenansprüche je zur Hälfte beiden Partnern zustehen. Die Rentenversicherung soll allerdings 1973 mit etwa 30 Millionen Mark jene geschiedenen Frauen unterstützen, die entweder erwerbsunfähig oder bereits im Rentenalter sind, obwohl ihre Ex-Ehemänner noch arbeiten.

Die überdies geplante Öffnung der Rentenversicherung für Selbständige und Hausfrauen, die bislang nicht versichert waren, wird nach Auffassung der Bonner Sozialrechner in den nächsten Jahren keine zusätzlichen öffentlichen Gelder verbrauchen, dafür aber neuen Rentenkunden. die sich künftig freiwillig versichern wollen, teuer zu stehen kommen.

Wer sich beispielsweise in der niedrigsten Klasse für 15 Jahre nachversichern will, muß, um später beispielsweise 398,04 Mark Jahresrente zu beziehen, 3060 Mark nachzahlen. In der höchsten Klasse sind 21 420 Mark Beitrag für 2788,08 Mark Jahresrente nachzuentrichten. Da dem Arbeitsministerium bislang verborgen blieb, wie viele der 380000 Selbständigen und 8,6 Millionen Frauen ihre Altersversorgung ganz oder teilweise der gesetzlichen Rentenversicherung anvertrauen wollen, haben die Beamten darauf verzichtet, die voraussichtlichen Mehreinnahmen aus den freiwilligen Beiträgen auszuweisen. Ministerialdirigent Hensen: »Wir tun auch nicht so, als hätten wir eine Ahnung.«

Ende August wird nun Arendt mit Bundeswirtschafts- und Finanzminister Karl Schiller aushandeln müssen, ob sein Milliarden-Plan konjunktur- und finanzpolitisch vertretbar ist. Der Disput zwischen dem Wohltäter und dem Stabilisator ist vorbelastet.

Arendts Programm ist nur zu realisieren, wenn Schiller bereit ist, die nach geltendem Recht jährlich steigenden Bundeszuschüsse an die Rentenversicherung zu zahlen. Anfang Februar hatten zwar Haushalts-Experten des Finanzministeriums empfohlen, von 1974 an die Zuweisungen zu kürzen. Jetzt aber wollen die beiden Schiller-Ministerien jenen Plan, der Arendts Reformkonzept zunichte machen würde, nicht mehr weiter verfolgen.

Allenfalls, so argumentierte ein Spitzenbeamter des Wirtschaftsministeriums, werde der Bund wie auch in früheren Jahren statt Bargeld Schuldscheine an die Rentenversicherung schicken. Ministerialdirektor Manfred Schüler. Grundsatzchef im Finanzministerium, über das Februar-Konzept: »Das ist ein ganz alter Hut.«

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