Beschlüsse des Bundesrats Das ändert sich für Autofahrer
Peter Ramsauer: Der Bundesverkehrsminister kann sich freuen
Foto: Sean Gallup/ Getty ImagesBerlin - Künftig wird sich für Autofahrer einiges ändern. Der Bundesrat hat am Freitag in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause ein ganzes Paket mit Neuerungen für Autofahrer verabschiedet. So wurde die umstrittene Punktereform nun abgesegnet. Außerdem gibt es Erleichterungen beim eines Fahrzeugs, und das Nummerschild lässt sich mitnehmen, wenn man in einen anderen Landkreis zieht. Lesen Sie hier, was sich für Autofahrer bald ändern wird.
Autos online : Zulassungen sollen eines Tages elektronisch möglich sein, um Zeit und Kosten zu sparen. Für einen ersten Schritt - das eines Wagens - hat der Bundesrat nun den Weg freigemacht. Halter sollen nun das alte Kennzeichen nicht mehr auf der Zulassungsstelle ungültig machen müssen. Geplant ist stattdessen ein Verfahren per Internet, bei dem der neue Personalausweis zur Identifikation eingesetzt wird. Nummernschild und Zulassung sollen zudem jeweils "Sicherheitscodes" bekommen. Nach der Abmeldung soll dann in den Papieren ein amtliches "Außer Betrieb gesetzt" zu lesen sein.
Wegen der Vorbereitungen empfiehlt der Verkehrsausschuss des Bundesrats, die Umstellung erst zum 1. Januar 2015 anzupeilen.
Altes Kennzeichen in der neuen Heimat: Was innerhalb einiger Bundesländer schon möglich ist, wird in ganz Deutschland erlaubt sein - Autobesitzer dürfen ihr Kennzeichen bei Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk mitnehmen.
Zum 1. Juli 2014 soll die bisherige Pflicht zur "Umkennzeichnung" wegfallen. Wer von München nach Köln zieht, kann also beispielsweise das "M" an seinem Wagen lassen. "Fahrzeughalter sparen Zeit und Geld, Bürokratie wird abgebaut", glaubt Verkehrsminister Ramsauer. An den Tarifen der Kfz-Versicherung ändert sich nichts. Sie richten sich nach der regionalen Klasse des Wohnorts, der nach wie vor registriert werden muss.
Warnwestenpflicht: Auch Pkw-Fahrer müssen bald eine Warnweste im Wagen dabeihaben. Bei Pannen oder Unfällen seien Menschen mit solchen auffälligen Westen früher und besser von anderen Verkehrsteilnehmern zu erkennen, was die Sicherheit deutlich erhöhe.
Auf freiwilliger Basis hätten viele Autofahrer zudem ohnehin schon eine Warnweste im Wagen, weil sie teils kostenlos verteilt würden und in manchen Nachbarländern vorgeschrieben seien. Wie bei gewerblichen Fahrzeugen soll eine Weste daher auch für Pkw zur Pflicht werden. Die Regelung könnte voraussichtlich ab 1. Juli 2014 gelten.
Verstärkung fürs "Tatütata": Polizisten in Streifenwagen werden bald zu Cops. Das bislang übliche Geräusch wird durch einen heulenden Signalton ergänzt.
Die Zusatzsignale sollen es für Beamte effektiver und sicherer machen, vorausfahrende Autos zu stoppen. Polizeiwagen können damit auch mit Leuchtschriften ausgestattet werden, die zum Beispiel "Anhalten, Polizei!" signalisieren. Welche Länder die Möglichkeiten tatsächlich umsetzen, muss sich noch zeigen.
Punktereform: Auf Drängen des Bundesrats war an Ramsauers Plänen noch mal geschraubt worden. Die nun beschlossene Neuregelung sieht vor, dass künftige Fahreignungsseminare nicht so teuer werden wie zunächst geplant. Möglich bleibt, seinen Kontostand mit freiwilligen Seminaren zu verringern, und zwar um einen Punkt in fünf Jahren. Statt der bisherigen Skala von 1 bis 7 Punkten gibt es je nach Schwere des Vergehens noch 1, 2 oder 3 Punkte. Der Führerschein ist bei 8 statt 18 Punkten weg. Die Reform tritt voraussichtlich 2014 in Kraft.