Anwalts-Marketing kurios: Der Erbrechtler im Leichenwagen - DER SPIEGEL
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Kanzleimarketing: Tatütata, der Anwalt ist da

Foto: Kanzlei Geilke & Schütze

Anwalts-Marketing kurios Der Erbrechtler im Leichenwagen

Rechtsanwälte müssen sich auf einem überlaufenen Arbeitsmarkt behaupten. Da zählt vor allem: gesehen werden. "Legal Tribune ONLINE" entdeckte sehr spezielles Guerilla-Marketing - manche Juristen brausen in umgebauten Polizeiwannen, Feuerwehr- oder Leichenwagen durch die Stadt.
Von Constantin Baron van Lijnden
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Wenn Strafverteidiger Carsten Hoenig durch die Straßen Berlins fährt, dann ordnet sich der Verkehr rings um ihn: Niemand überschreitet mehr das Tempolimit, bei Gelb wird brav gebremst, ja, andere Autofahrer lassen ihm sogar freiwillig die Vorfahrt.

Das liegt nicht daran, dass Hoenig Anwalt ist, sondern an seinem Fahrzeug, das auf den ersten Blick genau wie ein in die Jahre gekommener Polizeibus aussieht. Erst beim zweiten Hinsehen fällt auf, dass der Schriftzug "POLIZEI" durch "KANZLEI" ersetzt wurde und auch die Blaulichtanlage nicht mehr ganz dem Original entspricht.

"Die Verwechslungsmöglichkeit ist definitiv vorhanden und auch gewollt. Im ersten Augenblick denken die Leute, dass sie es mit einem echten Polizeifahrzeug zu tun hätten, dann fällt ihnen auf, dass sie gefoppt wurden, und sie müssen lachen", erzählt Rechtsanwalt Hoenig. "Schön zu beobachten war dies zum Beispiel, als ich eines Freitagabends mit der Wanne im Kreuzberger Wrangelkiez unterwegs war und mir eine Gruppe Punks entgegenkam. Die machten grimmige Gesichter und die ersten bückten sich schon, um ein paar Steine aufzulesen - als sie dann erkannten, um was für ein Gefährt es sich handelt und wer da hinter dem Steuer sitzt, gab es eine fröhliche Begrüßung und ein paar freundliche Klapse auf's Blech."

Hoher Wiedererkennungswert durch Überraschungseffekt

Doch solche Verwechslungen sind nicht nur für den gelegentlichen Lacher gut: Sie sollen vor allem einen Aha-Effekt erzeugen, der sich ins Gedächtnis brennt und dort wesentlich besser haften bleibt als normale Werbemaßnahmen. "Einen gewöhnlichen Werbeaufdruck haben mittlerweile doch so viele Fahrzeuge, dass er kaum jemandem mehr auffällt", stimmt Rechtsanwalt Ludger Felbecker von Nierenz & Felbecker zu, der für seine Kanzlei nach dem Vorbild des Kollegen Hoenig im Jahre 2009 ebenfalls einen Polizeibus ersteigert hat.

Anwalts-Quiz

Auf einem überlaufenen Anwaltsmarkt sind die Mandate heiß umkämpft. Viele Rechtsanwälte arbeiten für Hungerlöhne und müssen noch nach Jahren ums finanzielle Überleben kämpfen. Die Suche nach einer Marktnische kann helfen, etwa durch eine Spezialkanzlei für Autobahn-Trucker - oder ausgefuchstes Marketing.

Wer sich behaupten will, muss es schaffen, die Aufmerksamkeit der künftigen Kunden früh auf die eigene Kanzlei zu lenken. Beide Anwälte bestätigen übereinstimmend, dass das ungewöhnliche Gefährt viel Aufmerksamkeit auf sich zieht und ihnen eine Reihe neuer Mandanten eingebracht hat. "Aber das allein reicht nicht", meint Ludger Felbecker, der ebenfalls auf Strafrecht spezialisiert ist. "Man muss das Fahrzeug in ein Gesamtkonzept einbinden, dazu gehören auch Aufkleber, ein Blog  und natürlich mediale Berichterstattung."

Über einen Mangel an Medienberichten können sich beide nicht beklagen: Die "Wanne" von Rechtsanwalt Hoenig hat es in diverse lokale Medien ebenso geschafft wie in ein Musikvideo zum Song "Tanz deine Revolution" , und sogar in einem Buch spielt sie eine tragende Rolle. Der Bus von Anwaltskollege Felbecker hatte seinen bisher wohl prominentesten Auftritt im Zuge eines Prozesses vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg, nachdem der Kreis Siegen-Wittgenstein eine Unterlassungsverfügung wegen angeblicher Verwechslungsgefahr erlassen hatte.

"Das können wir denen niemals danken", sagt Felbecker heute amüsiert. "Die Sache endete letztlich mit einem Vergleich, aber durch den Prozess wurden die Medien auf uns aufmerksam, was zu mehreren Berichten und einer breiten öffentlichen Wahrnehmung geführt hat."

Dass diese Wahrnehmung nicht immer positiv ist, musste indes Thomas Geilke von Geilke, Schütze & Kutsche feststellen. Als Spezialist im Erbrecht fand der ebenfalls aus Berlin stammende Anwalt es nur passend, sich für seine Berufsfahrten einen Leichenwagen - oder, wie es vornehmer heißt, ein Bestattungsfahrzeug - anzuschaffen. Die öffentliche Empörung ließ nicht lange auf sich warten: Schon bald war ein kritischer Artikel im "Tagesspiegel" zu lesen, ein Mitbürger legte sogar Beschwerde bei der Anwaltskammer ein.

Trotz Ärger mit der Obrigkeit - "gelungenes Guerilla-Marketing, das sich auch finanziell lohnt"

"Dass das Fahrzeug nicht jedermanns Sache sein würde, war uns von Anfang an klar", räumt Geilke ein. "Aber der Vorwurf der Pietätlosigkeit geht meiner Meinung nach oftmals auf ein Missverständnis zurück. Es geht ja nicht darum, das Thema Sterblichkeit im Interesse unseres Umsatzes auszuschlachten, sondern darum, die Leute für Fragen zu sensibilisieren, die erfahrungsgemäß meist erst viel zu spät bedacht werden."

Immerhin geht diese hehre Absicht nicht an allen Beobachtern vorbei: Die Informationsbroschüren zum Thema Erbrecht, die Rechtsanwalt Geilke an seinem Fahrzeug angebracht hat, sind regelmäßig vergriffen, und auch von Mandanten erhält er immer wieder positive Rückmeldung. "Wenn wir auf ein stark tabuisiertes Thema aufmerksam machen und die Leute frühzeitig beraten können, haben wir unser Ziel erreicht. Der Profitgedanke ist dabei zweitrangig, aber natürlich beklagen wir uns auch nicht über die wachsende Mandantschaft."

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Schwarzes Hobby: Das ist meine Leichenwagensammlung

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Weniger kontrovers, indes noch schwerer zu übersehen sind die beiden leuchtend roten Löschfahrzeuge, die im Namen der Kanzlei Terner & Imhoff über Hannovers Straßen brausen. Vier Tonnen bringt jedes davon auf die Waage, und mit einem Alter von bald 40 Jahren verströmen sie einen klapprig-urigen Charme.

"Wir waren ohnehin beide Oldtimer-Fans, mit dem Kauf der Fahrzeuge haben wir also das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden", erläutert Jens F. Imhoff. Das hohe Alter hat indes nicht nur Vorzüge: "Wir mussten erst mal einiges für Reparaturen ausgeben, um die Fahrzeuge auf Vordermann zu bringen, und auch das Einparken ohne Servolenkung und mit sehr eigenwilligen Rückspiegeln will gelernt sein. Trotzdem hätten wir für das gleiche Geld unmöglich eine wirkungsvollere Form der Werbung erhalten können, die obendrein noch Spaß macht."

Vier Kanzleien, eine Meinung

Der Vorteil der motorisierten Werbung: Sie kommt selbst dann zum Tragen, wenn der Fahrer eigentlich aus rein privaten Gründen unterwegs ist. "Wir haben die Löschfahrzeuge früher als Partygag bei den Geburtstagen unserer Kinder genutzt, und neulich kam uns der große Stauraum bei einem Umzug sehr gelegen", kann etwa Hans-Daniel Terner berichten. Und auch Kollege Felbecker stimmt zu: "Ich erlaube mir gern mal einen Spaß, indem ich zum Beispiel Freunde mit dem Polizeibus abhole. Die Nachbarn sind dann erst mal verwundert und fragen sich, ob gerade jemand aus der Straße verhaftet wird."

Angesichts des rundum positiven Feedbacks müssen sich die Kanzleien auch mit dem Risiko der Nachahmung auseinandersetzen. Die Rechtsanwälte Hoenig und Felbecker haben bereits vorgesorgt und sich den Kanzlei-Polizeibus gemeinsam als Marke eintragen lassen. "Allerdings nur um sicherzugehen, dass niemand anderes das vorher tut und mir am Ende die Nutzung meiner eigenen Idee streitig macht", so Hoenig.

Ohnehin sind sich alle einig: Eine originelle Werbemaßnahme funktioniert eben nur, solange sie originell ist - dem zwanzigsten Polizeibus, Bestattungs- oder Löschfahrzeug mit Kanzleinamen an der Seite wird nicht die gleiche Aufmerksamkeit zuteil werden wie dem ersten. "Trotzdem würde ich Anwälte ermutigen, die mit dem Gedanken liebäugeln", sagt Carsten Hoenig, "sie sollten sich nur etwas Neues ausdenken oder eine eigene Note finden. Dann ist das gelungenes Guerilla-Marketing, das sich auch finanziell lohnt."

KarriereSPIEGEL-Autor Constantin van Lijnden aus Düsseldorf (Jahrgang 1985) schreibt gern. Dies vornehmlich als Jurist, immer öfter auch als freier Journalist zu Themen rund um Kampf, Kultur und Zeitgeschehen.