Arbeitsrecht: Eine Bankangestellte wehrt sich gegen die Kündigung - DER SPIEGEL
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Sekundenschlaf mit Folgen Banker tippt aus Versehen 222.222.222,22 Euro ein

Weil er auf der Tastatur eingenickt war, hat ein Bankangestellter auf einer Überweisung aus 64 Euro mehr als 222 Millionen Euro gemacht. Seine Kollegin übersah den Fehler - und wurde gefeuert. Zu Unrecht, entschieden nun hessische Richter.
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Der Sekundenschlaf ihres Kollegen kostete sie fast den Job: Eine Bankangestellte hat sich vor Gericht erfolgreich gegen ihre Kündigung gewehrt, nachdem sie einen im Sekundenschlaf begangenen Fehler ihres Kollegen übersehen hatte. Der eingenickte Arbeitskollege war auf die Taste "2" der PC-Tastatur geraten und hatte die Summe in dem Zahlungsbeleg eines Rentners unabsichtlich von 64,20 Euro auf 222.222.222,22 Euro geändert.

Die 48-Jährige war als Sachbearbeiterin dafür zuständig, die Belege zu kontrollieren, doch der Fehler fiel ihr nicht auf, und sie gab ihr Okay. Erst später bemerkte ein anderer Kollege den Zahlensalat und korrigierte ihn.

Für den Arbeitgeber war der Vorfall ein Beweis dafür, dass die Frau an dem fraglichen Arbeitstag die Belege gar nicht geprüft, sondern ohne Kontrolle freigegeben habe. Die Bank warf der Frau vorsätzliche Täuschung über ihre Arbeitsleistungen vor und kündigte ihr fristlos. Zu Unrecht, wie nun das Hessische Landesarbeitsgericht in der zweiten Instanz bestätigte (Aktenzeichen 9 Sa 1315/12).

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Arbeitsrechtsurteile: Abgemahnt, gefeuert, geklagt

Nach Angaben des Gerichts arbeitete die Frau seit 1986 bei der Bank und erledigte dort ein verblüffendes Pensum: Am 2. April 2012, dem Tag des Missgeschickes, überprüfte sie 603 Belege jeweils innerhalb von weniger als 1,4 Sekunden, 105 Belege binnen 1,5 bis 3 Sekunden und 104 Belege in mehr als 3 Sekunden. Eine vorsätzliche Schädigung der Bank konnten die Richter nicht erkennen.

Nach der Vorbearbeitung durch den Arbeitskollegen könne der Klägerin nur noch eine unterlassene Kontrolle des Überweisungsträgers vorgeworfen werden. Die Frau habe zwar einen "schweren Fehler" begangen, der Bank sei im vorliegenden Fall aber eine Abmahnung statt einer Kündigung "noch zumutbar" gewesen. Auch eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses lehnten sie ab, so die Richter.

afp/dpa/vet