Arbeitsrecht Wer zahlt die Anfahrt zum Bewerbungsgespräch?
Reisende im ICE
Foto: Paul Zinken/ picture alliance / Paul Zinken/dpaVon München nach Hamburg und zurück - wer zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wird, ist mitunter schnell eine größere Summe für die Anreise los. Muss der Arbeitgeber die Anfahrtskosten für den Bewerbungstermin bezahlen?
"Wenn der Arbeitgeber einen Bewerber bittet, zu einem Vorstellungsgespräch zu kommen, und nichts zu den Anreisekosten vereinbart ist, muss der Arbeitgeber sie in der Regel tragen", erläutert Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Ein Arbeitgeber kann diese Erstattungspflicht aber ausdrücklich mit der Einladung zum Vorstellungsgespräch ausschließen, so Meyer. Dann trägt der Bewerber die Fahrtkosten selbst.
Pauschbetrag für Höhe der Kosten
Reist der Bewerber mit dem Auto an, stehen ihm die nach dem Steuerrecht bekannten Pauschbeträge zu, sagt Meyer. Das sind 30 Cent pro Kilometer.
Bei Zugfahrten kann der Arbeitgeber die Kosten deckeln. Er kann zum Beispiel festlegen, dass er nur für die Fahrt in der zweiten Klasse zahlt.
Übernachtet ein Bewerber für das Vorstellungsgespräch vor Ort, gelten die gleichen Grundsätze: Der Arbeitgeber erstattet die Kosten, wenn es nicht anders vereinbart ist - aber nur, wenn der Bewerber nicht problemlos am Vorstellungstag an- und abreisen kann.
Keine Erstattung bei Verdienstausfall
Ebenfalls eindeutig ist die Sache, wenn es um die Zeit des Arbeitnehmers geht, erklärt Meyer: Wer sich für ein Bewerbungsgespräch Urlaub nimmt oder Arbeitszeit in seinem aktuellen Job verpasst, hat keinen Anspruch darauf, dass der potenzielle neue Arbeitgeber für den Zeitaufwand aufkommt oder den Verdienstausfall ersetzt.