Teilzeit-Arbeit auf Probe: Versuchen Sie doch mal ein paar Stunden weniger - DER SPIEGEL
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So geht Arbeit Versuchen Sie doch mal ein paar Stunden weniger

Sie würden gern Ihre Arbeitszeit verkürzen, haben aber Angst vor möglichen Nachteilen? Mit ein bisschen gutem Willen lässt Sie Ihr Chef die Teilzeit einfach testen.
Foto: Imago
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Sie haben ein Problem:

Sie wollen weniger arbeiten, und diesmal geht es nicht um Mutterschutz oder Elternzeit - gute Gründe gibt es auch sonst genug. Sei es Stress, der Wunsch nach mehr Familienzeit oder der Umstand, dass Ihr Partner in seinem Job aufstockt. Aber so ganz sicher sind Sie sich nicht: Wird das Geld reichen? Geraten Sie karrieretechnisch aufs Abstellgleis?

Viele Deutsche bleiben sicherheitshalber lieber bei einer 100-Prozent-Stelle, obwohl sie eine andere Lösung passender fänden. Je nach Umfrage sind zehn bis 50 Prozent der Arbeitnehmer unzufrieden mit ihrer Arbeitszeit.

Das könnte helfen:

Wenn Sie sich nicht so recht trauen - warum probieren Sie es nicht einfach aus? Sie reduzieren die Arbeitszeit, aber nur für einen begrenzten Zeitraum, zum Beispiel zunächst für ein Jahr. Ob das geht, kommt auf Ihre Firma an. Ein Rat in zwei Schritten.

  • Schritt eins: Jeder Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf Arbeitszeitreduzierung, das steht im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), daran ist im Prinzip nicht zu rütteln. Hat Ihr Chef etwas dagegen, muss er sagen, was. Im Gesetzestext heißt es, dass "betriebliche Gründe" eventuell Ihrem Anspruch "entgegenstehen". Lehnt Ihr Chef ab, muss er also Gründe nennen, die auch einer gerichtlichen Überprüfung standhalten.
  • Schritt zwei: Auf die befristete Arbeitszeitreduzierung gibt es leider keinen Anspruch. Die hängt komplett vom guten Willen Ihres Arbeitgebers ab. Unüblich ist das allerdings nicht. Auch aus Sicht Ihres Chefs spricht ja einiges dafür, neue Arbeitszeitkonstellationen zu erproben und nach einer festgelegten Zeit noch mal darüber zu sprechen. Wenn Sie ein gesundes Chef-Mitarbeiter-Verhältnis haben, sollte er interessiert daran sein, dass Sie mit Ihrem Arbeitsmodell zufrieden sind.

Allerdings tun Sie sich selbst einen Gefallen, wenn sie solche Gespräche frühzeitig führen. Ihr Chef braucht Planungssicherheit - sie wird oft belohnt mit der Bereitschaft, Ihnen entgegenzukommen.

Worauf müssen Sie achten?

Auch praktisch sollten Sie in zwei Schritten vorgehen. Wenn Sie Ihren Plan mit dem Vorgesetzten besprochen haben, stellen Sie erst den Antrag auf Verkürzung und beantragen dann, die Verkürzung zu befristen. Ein kombinierter Antrag auf befristete Verkürzung ist nicht rechtssicher - Sie erinnern sich: Darauf gibt es keinen Anspruch. Eine Ablehnung muss dann nicht einmal begründet werden.

Und sonst so?

Mit freundlichen Vorgesetzten können Sie das sogar noch einfacher haben, dann allerdings ohne den Rechtsanspruch aus dem TzBfG. Denn Sie und Ihr Arbeitgeber haben jederzeit das Recht, Ihren Arbeitsvertrag um entsprechende Passagen zu ergänzen. Da können Sie jede Teilzeitregelung treffen, die Ihnen beiden sinnvoll erscheint, mit Befristung oder ohne.

Sie wollen Ernst machen? Dann lesen Sie noch die folgenden Tipps!