Fall Schönbohm Ehemaliger BSI-Chef scheitert mit weiterer Schadenersatzklage
Ehemaliger BSI-Chef Arne Schönbohm: Wirft dem Bundesinnenministerium eine Verletzung der Fürsorgepflicht vor
Foto: IPON / IMAGODer ehemalige Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, ist mit einer Klage gegen das Bundesinnenministerium gescheitert. Ihm stehe kein Anspruch auf Schadensersatz wegen Mobbings oder einer sonstigen Verletzung der Fürsorgepflicht durch seinen Dienstherrn zu, entschied das Verwaltungsgericht Köln. Unter Mobbing verstehe man systematisches Anfeinden und Schikanieren, und das lasse sich hier nicht feststellen, so das Gericht.
Schönbohm hatte dem Ministerium vorgeworfen, es hätte sich schützend vor ihn stellen müssen, nachdem Jan Böhmermanns Sendung »ZDF Magazin Royale« 2022 einen kritischen Bericht über ihn gesendet hatte. Dass Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) dazu geschwiegen und ihn von seinem Posten abberufen habe, habe »das mediale Feuer« gegen ihn »noch weiter angefacht«, sagte Schönbohm in einer mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Köln.
Als »Putin-Schwein« beschimpft
Schönbohm berichtete, er habe nach der Sendung Morddrohungen bekommen und sei als »Putin-Schwein« beschimpft worden. Seine Kinder seien gemobbt worden, Nachbarn hätten die Straßenseite gewechselt, um ihm auszuweichen. Schönbohm verklagte das Bundesinnenministerium als seinen Dienstherrn daraufhin auf 5000 Euro Schadensersatz.
Böhmermann hatte Schönbohm in seiner Satiresendung Nähe zu einem Verein mit angeblichen Kontakten zu russischen Geheimdiensten vorgeworfen. Laut Schönbohm wurde dabei der unzutreffende Eindruck erweckt, er selbst habe bewusst Kontakt zu russischen Nachrichtendiensten gehabt. Dagegen setzte er sich juristisch zur Wehr, teils mit Erfolg: Das Landgericht München I verbot dem ZDF im Dezember mehrere Aussagen. Das Gericht untersagte dem Sender die Verbreitung und Behauptung von vier konkreten Äußerungen, die im »ZDF Magazin Royale« oder auf der Website des ZDF getätigt wurden.
Die Forderung nach einer Geldentschädigung wurde allerdings abgewiesen, und das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das ZDF betonte, dass in der Böhmermann-Sendung »solche bewussten Kontakte gar nicht – weder direkt noch indirekt – behauptet worden« seien.
Das ist die Urteilsbegründung
Das Verwaltungsgericht Köln kam in seinem Urteil zu dem Schluss, es spreche zwar vieles dafür, dass das Bundesinnenministerium seiner Fürsorgepflicht nicht hinreichend nachgekommen sei, weil es sich nicht stärker schützend vor Schönbohm gestellt habe. Es lasse sich aber nicht feststellen, dass gerade dadurch seine Persönlichkeitsrechte schwerwiegend verletzt worden seien. Die große öffentliche Aufmerksamkeit und die damit verbundenen negativen Folgen für ihn hätten sich nicht aus dem Handeln des Ministeriums, sondern aus der Sendung ergeben.
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Die Anwälte des Bundesinnenministeriums hatten in der Verhandlung argumentiert, man habe Schönbohm zu seinem eigenen Schutz erst einmal aus der Schusslinie nehmen wollen. Sie verwiesen darauf, dass Schönbohm unmittelbar nach seiner Abberufung als BSI-Chef eine gleich gut bezahlte Stelle als Präsident der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung bekommen habe.
Arne Schönbohm könnte jetzt noch einen Antrag auf Zulassung einer Berufung stellen. Er wisse aber noch nicht, ob er das tun werde, sagte er nach der Urteilsverkündung. Für ihn sei das wichtigere Verfahren das derzeit laufende gegen das ZDF. Hier enthalte das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln durchaus Punkte, die seine Position stützten – wenn etwa festgestellt werde, dass ihn das Ministerium stärker hätte in Schutz nehmen müssen.