Napster Der Anfang vom Ende?
Keine Frage: Die Internet-Musiktauschbörse Napster hat vor dem Berufungsgericht in San Francisco eine Niederlage erlitten. Die drei Bundesrichter entschieden am Montag, das Unternehmen müsse den Austausch von urheberrechtlich geschütztem Material einstellen. Damit bestätigte das Gericht im Wesentlichen ein Urteil vom vergangenen Juli, das auf Antrag der Musikindustrie erging, später auf Antrag von Napster aber wieder aufgehoben wurde
Eine Schließung des Unternehmens ordnete das Gericht aber nicht an. In der 58-seitigen Urteilsbegründung hieß es, Napster müsse verhindern, dass seine Nutzer Zugang zu urheberrechtlich geschütztem Material erhielten. Ferner hieß es, die Tauschbörse könne für die Verletzung von Urheberrechten verantwortlich gemacht werden. Das Bundesgericht wies die Bezirksrichterin Marilyn Hall Patel an, ihre einstweilige Verfügung vom vergangenen Jahr entsprechend zu überarbeiten, nach der Napster geschlossen werden sollte. Napster kann nun weiter Musik anbieten, bis Patel dieser Aufforderung nachkommt. Die Richter ordneten an, dass die Musikindustrie das Unternehmen auf Verletzungen des Urheberrechts aufmerksam machen muss, bevor ein Schadenersatz möglich sei.
Und genau da beginnt der Raum für Spekulationen
Rechtsexperten äußerten bereits im Laufe der Nacht von Montag auf Dienstag die Ansicht, dass mit diesen Auflagen, die zweifelsohne die Drohung einer Schließung enthalten, letztlich auch eine Chance verbunden ist:
- Napster ist nicht angehalten, sämtliche Bestände nach Copyright-relevantem Material zu durchsuchen. Die Industrie ist gehalten, den Nachweis von Copyright-Verletzungen zu führen und entsprechend anzuzeigen. Napster ist verpflichtet, entsprechendes Material dann umgehend zu entfernen. Das scheint nicht unmöglich - klingt aber stark nach einem ziemlich zeitaufwendigen Prozess. Zeit ist aber alles, was Napster braucht: Die geplante Umwandlung in einen Abo-basierten Dienst würde der Klage der Musikindustrie weitgehend die Substanz nehmen.
- Der Fall wurde ans Bezirksgericht zurückverwiesen, wo die zuständige Richterin eine Neufassung ihrer Urteilsbegründung erarbeiten muss: Napster bekommt noch einmal Zeit...
- ...bis zur nächsten Instanz. Denn schon jetzt ist klar, dass Napster wieder in Berufung gehen wird. Ein Weg, der der Tauschbörse tatsächlich offen steht - notfalls bis hinauf in die höchsten Instanzen: Napster gewinnt noch einmal Zeit. Alles, was der Star unter den P2P-Börsen braucht, sind ein paar Monate. Schon gehen Anwälte davon aus, dass sich der Gesamtprozess möglicherweise auf Jahre erstrecken könnte.
Napsters Problem wäre damit allerdings nicht gelöst. Die Hauptgefahr, der sich der Dienst gegenübersieht, ist nicht eine abrupte Schließung. Sie liegt vielmehr darin, dass es der Musikindustrie gelingen könnte, der Tauschbörse Copyright-Verletzungen nachzuweisen und Schadenersatz einzuklagen: Das würde teuer, und das Urteil schließt diese Möglichkeit explizit ein. Napster, urteilten die Richter, kann für Copyright-Verletzungen durch seine Nutzer zur Verantwortung gezogen werden, wenn die Tauschbörse nicht entsprechend dagegen vorgeht.
Kurzum: Auch hier gibt es Hintertürchen für Napster es wird die Shawn Fannings Kult-Community aber nicht davor schützen, sich nun bei den eigenen Nutzern unbeliebt machen zu müssen. Letztlich liegt hier die Hauptgefahr für den Napster-Anteilseigner Bertelsmann: Die begehrte Kundschaft, die der Medienriese zu Abonnenten machen will, könnte Napster schlicht davonlaufen.
Erste Zeichen dafür gibt es bereits. Branchenanalysten erwarten, dass sich viele der Napster-Nutzer nicht auf eine Warte- und Zitterpartie einlassen werden - und schon gar nicht darauf warten, dass Napster zum kostenpflichtigen Abo-Dienst wird. Wahrscheinlicher sei eine Massenabwanderung in Richtung eines Konkurrenten. Das Verbot des Tausches copyrightgeschützter Musik sei letztlich der "Todesstoß für Napster".
Ein Tod auf Raten, keine Frage. Auch die für den Sommer geplante Umwandlung in einen legalisierten Abo-Dienst wäre ein Todesstoß für Napster, wie man ihn jetzt kennt. Bertelsmann hatte nie ein Interesse daran, diesen Napster zu erhalten.
Aber Bertelsmann hat auch nicht einfach die Napster-Technologie lizenziert, sondern sich in das Unternehmen eingekauft. Das Letzte, was Bertelsmann-Chef Thomas Middelhoff jetzt braucht, ist eine bis über beide Ohren in Schadenersatzforderungen steckende Tochterfirma. Hinter den Kulissen wird nun das große Schachern losgehen: Napsters und Bertelsmanns Chance liegt nun darin, so schnell wie möglich Deals mit den anderen Musikfirmen zu machen, um Napster eine Perspektive als legalisierter File-Sharing-Dienst zu erhalten.
Wenn Napster vorher stirbt, dann wird Bertelsmann im Sommer für seinen legalen Dienst mühselig Abonnenten werben müssen. Selbst wenn mehr als 90 Prozent der jetzigen Napster-Nutzter abspringen, sobald sie zahlen müssen, am Ende blieben Bertelsmann wahrscheinlich mehr Abonnenten, als der Konzern auf dem freien Markt je gewinnen könnte. Das ist Bertelsmanns Perspektive: Napster darf ruhig sterben, aber schuldenfrei und nicht jetzt. Nicht bevor man die Napster-Kunden abgegriffen hat.
Frank Patalong