Streit um Internet-Apotheke DocMorris muss vor den Europäischen Gerichtshof
Frankfurt am Main - Seit Juni hatte sich das Frankfurter Landgericht mit der Klage des Deutschen Apothekerverbandes und des Pharmakonzerns Bayer gegen DocMorris beschäftigt.
Die Frankfurter Richter unterbrachen nun die Verhandlung und verwiesen die Sache an das oberste Europäische Gericht. Mit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes ist nicht vor Ende nächsten Jahres zu rechnen. Bis dahin ruht die Hauptverhandlung in Frankfurt.
Die Frankfurter Richter wollen in europäischer Instanz Fragen klären lassen, die sich aus dem Konflikt zwischen deutschem Arzneimittelrecht und dem grundsätzlich garantierten freien Warenverkehr in Europa ergeben.
In einem zweiten Gerichtsverfahren untersagte das Frankfurter Landgericht am Freitag dem Internet-Provider Data Base Marketing AG einen Werbebanner mit Links zum Angebot von DocMorris zu verbreiten. Geklagt hatte der Medikamentenhersteller Mucos Pharma GmbH.
Kein Aspirin aus Kerkade
DocMorris vertreibt rund 2000 Medikament über das Internet. Darunter auch Präparate, die wohl in anderen europäischen Ländern, aber nicht in Deutschland zugelassen sind. Die Preise der Medikamente, die DocMorris verkauft, sind wesentlich günstiger als in Deutschland, da niederländische Apotheken an keine Festpreise gebunden sind.
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Bereits in mehreren Eilverfahren hatten Richter bundesweit gegen die Internet-Apotheke geurteilt. In den früheren Verfahren waren die Gerichte zu dem Ergebnis gekommen, dass der Versand von Heilmitteln nach deutschem Recht illegal und damit auch die Geschäftstätigkeit der von Kerkade aus im Internet operierenden Firma nicht zulässig sei.
Die deutschen Bestimmungen erachteten die Volksgesundheit als höchstes schützenswertes Rechtsgut und höben hervor, dass der Handel mit Medikamenten nur Apotheken mit fachgerechter Beratung vorbehalten sei, hieß es in den Entscheidungen. Der anonyme Versand sei daher in der Bundesrepublik verboten.