Löschpraxis bei illegalen Postings Was die Facebook-Entscheidung des EuGH bedeutet
Facebooks Löschpraxis ist seit Jahren umstritten: Jetzt setzt ein EuGH-Urteil das Unternehmen unter Druck
Foto: Stephen Lam/ REUTERSDieses Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) erregt Aufsehen: Internetplattformen wie Facebook können von nationalen Gerichten gezwungen werden, bei für rechtswidrig erklärten Kommentaren weitere wortgleiche Äußerungen zu suchen und diese ebenfalls zu sperren oder zu löschen. Zudem können Gerichte nach Auffassung des EuGH auch eine weltweite Löschung problematischer Inhalte anordnen.
Die Entscheidung aus Luxemburg ist so überraschend wie umstritten. Während manche Bürgerrechtler das Urteil begrüßen, regt sich bei anderen Widerstand. Hier sind die Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Worum geht es überhaupt?
Der Europäische Gerichtshof hat am Donnerstag entschieden , dass Gerichte laut EU-Recht Internetplattformen wie Facebook zwingen dürfen, rechtswidrige Postings über einzelne Ländergebiete beziehungsweise die entsprechen Facebook-Versionen hinaus aufzuspüren und zu entfernen. Solche Anordnungen lassen sich auf wortgleiche Beiträge Dritter und - unter bestimmten Umständen - auch auf sinngleiche Kommentare ausweiten.
Facebook muss diese Beiträge laut dem Urteil selbst suchen und unzugänglich machen, wenn das nationale Gericht das verlangt. Voraussetzung: Die Onlineplattform muss die Beiträge automatisch erkennen können, also, ohne dafür Mitarbeiter zur Suche abzustellen. Das gilt etwa für den Fall, dass ein rechtswidriger Beitrag von unterschiedlichen Personen geteilt wird. Grundsätzlich geht es also um Postings ohne oder mit nur minimalen Abweichungen vom Original.
Die frühere österreichische Grünenpolitikerin Eva Glawischnig-Piesczek hatte gefordert, dass Beleidigungen gegen sie auch außerhalb Österreichs gelöscht werden. Vor drei Jahren hatte Facebook Kommentare, in denen die Politikerin unter anderem als "miese Volksverräterin" bezeichnet wurde, nämlich zunächst nur in ihrem Heimatland ausgeblendet.
Glawischnig-Piesczek wollte solche Kommentare auch außerhalb Österreichs entfernt wissen - und gleichzeitig alle ähnlich lautenden Hassbeiträge. Der EuGH prüfte daraufhin einen Antrag des österreichischen Obersten Gerichtshofs. Die Richter des EuGH entschieden schließlich, dass die Forderung mit EU-Recht vereinbar sei. Das Urteil im Fall Glawischnig-Piesczek wird nun in Österreich gefällt.
Was haben Nutzer von dem Urteil?
Bei problematischen Beiträgen aktiv werden muss eine Internetplattform wie Facebook auch künftig erst dann, wenn das Unternehmen von solchen Beiträgen erfährt. Fordert ein Gericht von dem Netzwerk aber, einen rechtswidrigen Kommentar zu löschen, stehen die Chancen nun besser, dass der Beitrag nicht nur im jeweiligen Heimatland des Nutzers entfernt wird, sondern überall bei Facebook. Aus Sicht der Klägerin Eva Glawischnig-Piesczek handelt es sich bei dem Urteil um einen "historischen Erfolg für den Persönlichkeitsschutz gegen Internetgiganten".
Gegenüber der Nachrichtenagentur APA sagte Glawischnig-Piesczek, dass das Urteil eine Hilfestellung für alle Menschen biete, die im Netz beleidigt würden. Diese Menschen wollten vor allem eine schnelle Löschung der entsprechenden Einträge möglichst weltweit.
Die Bürgerrechtsaktivisten von Reconquista Internet loben das Engagement der Politikerin. "Wir begrüßen das Urteil", teilte ein Sprecher dem SPIEGEL mit. "Wir sind überzeugt davon, dass das Urteil ein wichtiges Zeichen zur richtigen Zeit ist." Man sei allerdings auch froh darüber, dass "nur solche Beiträge aktiv gelöscht werden sollen, die in einem ähnlichen, den Betroffenen verletzenden Kontext stehen", während rechtlich nicht relevante Aussagen geschützt würden.
Was wird an der Entscheidung kritisiert?
Einigen Datenschutzexperten geht das Urteil des EuGH zu weit. Das Landesrecht auf andere Staaten zu übertragen, hält etwa der IT-Anwalt Niko Härting für fraglich. "Was würden die Europäer sagen, wenn ein Gericht in den USA (oder China, Russland oder der Türkei) dieselbe Sichtweise hätte", fragte der Jurist auf Twitter.
New: #ECJ rules that a provider may be ordered to remove content worldwide under EU law. What will Europeans say if a US (or Chinese, Russian or Turkish court) takes the same view? #EULaw #extraterritorial #reach https://t.co/gFuO8Y0Rtc
— Niko Härting (@nhaerting) October 3, 2019
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Stanford-Wissenschaftlerin Daphne Keller sieht in der Entscheidung sogar das "Worst-Case-Szenario". Sie schreibt auf Twitter, dass solche Urteile "einen globalen Effekt haben könnten und möglicherweise die Meinungsfreiheit in anderen Ländern einschränken".
The CJEU's ruling in Glawischnig-Piesczek is out, and it is basically the worst case scenario. https://t.co/YgEHv20pJd 1/
— Daphne Keller (@daphnehk) October 3, 2019
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Datenschützer des österreichischen Vereins Epicenter.works befürchten, dass sich das Urteil auch auf legale Beiträge auswirken könnten. "Wie das konkret umgesetzt werden soll, scheint im Moment niemandem so recht klar zu sein", teilte eine Sprecherin dem SPIEGEL mit. Wenn Facebook sinngleiche Beiträge löschen muss, dann würde das dazu führen, dass "eine proaktive Filterung notwendig ist", von der man bisher angenommen habe, dass sie nicht zulässig sei. "Diese Filterung wird mit Uploadfiltern passieren, die aber nur sehr schwer Kontext erkennen können."
Wie reagiert Facebook?
In einem offiziellen Facebook-Statement heißt es, das Urteil des EuGH werfe "kritische Fragen rund um die Meinungsfreiheit" auf. Es untergrabe das Prinzip, "dass ein Land nicht das Recht hat, seine Regeln für die Meinungsäußerung anderen Länder aufzuzwingen". Daher fordere man klare Definitionen, was mit "gleichen" und "ähnlichen" Aussagen gemeint sei.
Hinter den Kulissen hält man es sogar für nahezu ausgeschlossen, dass Software die Aufgabe übernehmen kann, Beiträge als Verleumdung, Beleidigung oder üble Nachrede einzustufen. Das seien zu feine Nuancen, heißt es aus Unternehmenskreisen. Es sei fast unmöglich, sinngleiche Aussagen per Software automatisiert zu erfassen.
Das Problem sei, dass bereits ein zusätzliches Wort den Kontext ändern könne. Selbst bei wortgleichen Aussagen sei eine Einschätzung schwierig. Denn Software müsse auch hier beurteilen, ob etwa eine Satireplattform den Beitrag teilt oder eine Nachrichtenseite die Beleidigung zitiert, um darüber zu berichten. Software stoße da an ihre Grenzen, sodass fast immer ein Mensch die Aussage beurteilen müsse.
Und, das haben auch und besonders bei Facebook Fälle aus der Vergangenheit gezeigt: Selbst menschliche Überprüfungen sind per se keine Garantie dafür, dass etwa der Kontext einer Aussage richtig eingeschätzt wird.