Berufung Löwitsch wirft Richterin Willkür vor
Berlin - "Ich akzeptiere das Urteil nicht, die richterliche Freiheit wurde aufs Schwerste missbraucht", sagte Löwitsch. "Das war ein Akt der Willkür und Befangenheit." Löwitsch war am Dienstag vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten wegen fahrlässigen Vollrausches zu einer Geldstrafe von 27.000 Mark verurteilt worden.
Mit einem totalen "Filmriss" bei begutachteten 5,15 Promille hatte der Schauspieler nach Auffassung des Gerichts nach einem Kneipenabend in Berlin-Mitte im Februar des Vorjahres die Witwe des DDR- Schauspielers Arno Wyzniewski geschlagen und sexuell genötigt. Weil er wegen der Trunkenheit schuldunfähig war, verurteilte ihn das Schöffengericht wegen fahrlässigen Vollrausches, in dem er die Taten beging.
"Ich bin ein Preuße, ich erhebe Anspruch auf Achtung, Ehre und Würde", sagte der in Berlin geborene Künstler. Er sei unschuldig. "Ich werde meine Aufenthalte in Deutschland auf ein Minimum reduzieren", kündigte der Österreicher an. In Deutschland könne er sich nicht mehr frei bewegen. "Ich werde nicht mal mehr mit einer Frau zusammen im Fahrstuhl fahren."
Zu der ungewöhnlich hohen Alkoholisierung von 5,15 Promille an dem bewussten Abend meinte der als Fernseh-Verbrecherjäger "Peter Strohm" bekannt gewordene Mime: "Ich trinke seit Monaten keinen Tropfen Alkohol mehr."
Er habe jetzt verschiedene Drehbücher auf dem Tisch, sagte Löwitsch. Entscheidungen stünden aber noch nicht an. Er arbeite auch an mehreren CD-Projekten, unter anderem bereite er ein Album mit Texten der Dichter Franz Fühmann und Georg Trakl vor. "Ich will jetzt aber auch mehr Freizeit. Ich habe 45 Jahre gearbeitet wie verrückt."
Löwitsch-Anwalt Manfred Studier sagte, der Urteilsspruch sei nicht akzeptabel, weil er auf der Befangenheit der Richterin beruhe. Sie habe eine unredliche Bilanz gezogen. Eine Berufung müsste am Berliner Landgericht verhandelt werden.