Fall Joseph "Bild"-Zeitung entschuldigt sich
Dresden - Die Staatsanwaltschaft Dresden legt das Ermittlungsverfahren zu den Akten. Der Fall hatte im vorigen Jahr erhebliches Aufsehen erregt und die Stadt in die Negativschlagzeilen gebracht. Die Eltern des Kindes hatten nicht an einen Badeunfall glauben wollen und das Geschehen als Tat Rechtsradikaler dargestellt.
Die Ermittlungen gegen die Mutter des Kindes sind nach Aussagen eines Sprechers der Staatsanwaltschaft aber noch nicht abgeschlossen. Sie steht im Verdacht, Zeugen zur Falschaussage angestiftet zu haben. Die Familie war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Ihr Anwalt will prüfen, ob gegen die Einstellung der Ermittlungen beim Generalstaatsanwalt Sachsens Einspruch erhoben wird.
-
2 Min
-
1 Min
-
1 Min
-
2 Min
-
3 Min
"Auf Grund der umfangreichen Ermittlungen kann ausgeschlossen werden, dass der Tod des Kindes durch Verschulden Dritter verursacht wurde. Vielmehr steht nach den rechtsmedizinischen Gutachten fest, dass von einem Badetod auszugehen ist", heißt es in der Erklärung der Staatsanwaltschaft. Der Herzstillstand sei bei Joseph durch eine Herzerkrankung begünstigt worden. Josephs Eltern hatten einen Herzfehler ihres Kindes bestritten.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurden mehr als 250 Zeugen vernommen. Keiner von ihnen habe Beobachtungen gemacht, die auf strafrechtlich relevantes Verhalten schließen lassen. Auch Zeugen, die zunächst Angaben mit Hinweisen auf ein Gewaltverbrechen lieferten, hätten ihre Aussagen nicht aufrechterhalten.
Nach Medienberichten von dem angeblichen Mord, bei dem Hunderte Badegäste weggeschaut haben sollen, sah sich Sebnitz einer negativen Kampagne ausgesetzt. Am Mittwoch reagierte die Stadt erleichtert: "Der Vorwurf, Neonazis hätten im Sebnitzer Schwimmbad ein Kind ertränkt, hat sich als haltlos erwiesen."
Die "Bild"-Zeitung entschuldigt sich heute wegen ihrer Berichterstattung über den Fall. Mit der Schlagzeile "Neonazis ertränken Kind" hatte das Blatt am 23. November vergangenen Jahres als erstes Medium groß über den Tod des Jungen berichtet. Der Deutsche Presserat hatte "Bild", die "Berliner Morgenpost" und die "Tageszeitung" wegen der Berichterstattung über den Fall gerügt.