Joseph-Gutachten Diagnose "Badetod"
Dresden - Staatsanwalt Claus Bogner sagte, die Gutachter hätten ausgeschlossen, dass der Junge ertränkt worden sei. Die neue Expertise sei außerhalb Sachsens auf der Grundlage von Gewebeproben erstellt worden, sagte Bogner. Das Gutachten, in dem der so genannte Badetod als Todesursache festgestellt wird, gehe der Familie Kantelberg-Abdulla jetzt über deren Rechtsanwalt zu.
Der Badetod ist ein Tod im Wasser, der nicht durch Ertrinken hervorgerufen wird. "Der Tod tritt vielmehr durch einen Reflex ein, der einen Herzstillstand hervorruft", sagt Rüdiger Lessig, Oberarzt an der Rechtsmedizin der Universität Leipzig. Wer beispielsweise in sommerlicher Hitze unabgekühlt ins Wasser springe, setze sich dieser Gefahr aus.
Staatsanwaltschaft: Joseph ist nicht ertrunken
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"Joseph ist nicht ertrunken", bestätigte Staatsanwalt Bogner. Dem Gutachten zufolge sei kein Wasser in Magen und Lunge festgestellt worden. Es habe auch keine Anzeichen für einen Kampf gegeben. Den Badetod könnten auch gesunde Menschen erleiden. Besonders anfällig seien jedoch Personen mit Herzerkrankungen, sagte Bogner weiter. Die Gutachter hätten bei Joseph eine von außen nicht erkennbare degenerative Herzmuskelerkrankung festgestellt.
Kein Ritalin festgestellt
Wie Bogner betonte, konnten die Gutachter in Josephs Körper auch keine Spuren des Medikaments Ritalin feststellen. In einem vorherigen Gutachten war das nicht ausgeschlossen worden. Nach Darstellung von Josephs Familie sollten Rechtsradikale dem Jungen vor seinem Tod das Mittel eingeflößt haben.
Der sechs Jahre alte Joseph war im Juni 1997 im Sebnitzer Freibad ums Leben gekommen. Im vergangenen November machte der Fall Schlagzeilen, weil Josephs Familie seinen Tod als eine Tat von Rechtsradikalen dargestellt hatte. Josephs Mutter und der aus dem Irak stammende Vater hatten nicht an einen Badeunfall geglaubt und eigene Untersuchungen angestellt.
Belastende Aussagen widerrufen
Die von der Familie präsentierten Zeugen hatten sich später als unglaubwürdig herausgestellt und ihre angeblich Rechtsradikale belastenden Aussagen widerrufen. Drei zunächst der Tat verdächtigte Jugendliche wurden wenige Tage nach ihrer Festnahme wieder auf freien Fuß gesetzt.
Nach Veröffentlichung der ersten Medienberichte über den angeblichen Mord, bei dem Hunderte Badegäste weggeschaut haben sollten, sah sich die Stadt Sebnitz im Gästebuch ihrer Homepage einer regelrechten Hetzkampagne ausgesetzt. Gegen die Eltern des toten Jungen laufen derzeit Ermittlungen wegen des Straftatbestands der Anstiftung zur falschen Verdächtigung.